Vorgeladen wegen zuarbeit?

germanils  26.11.2021, 16:57

Bitte den vollständigen Satz schreiben. "in der Ermittlungssache Zuarbeit in , am Samstag 04.09.2021 ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich" ergibt keinen Sinn.

Andreas13189 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 17:08

So steht es auf dem Brief

NonNam  26.11.2021, 20:16

Ist das in Österreich?

Andreas13189 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 20:26

Nein

8 Antworten

Ignoriere den Brief, als Beschuldigter musst Du zu einer polizeilichen Vernehmung gar nicht erscheinen.

ewigsuzu  26.11.2021, 19:43

absagen muss man das aber schon.

Artus01  26.11.2021, 19:47
@ewigsuzu

Nein, ausser sterben muss man nichts.

BenniXYZ  26.11.2021, 20:33
@ewigsuzu

Naja, es wäre höflich.

Artus01  26.11.2021, 20:42
@BenniXYZ

Nicht immer ist Höflichkeit angebracht, aber man kann es natürlich machen. Allerdings schriftlich, nicht telefonisch.

NonNam  26.11.2021, 21:50
@Artus01

Doch, das geht problemlos telefonisch. Warum denn auch nicht?

Artus01  27.11.2021, 06:47
@NonNam
Warum denn auch nicht?

Weil man mit Polizisten grundsätzlich nicht redet, vor allem dan wenn gegen einen ermittelt wird, das gilt auch für Telefonate.

NonNam  27.11.2021, 11:10
@Artus01

Es ging doch um eine Absage einer Vernehmung. Muss man zwar nicht, ist aber höflich. Und das geht problemlos telefonisch.

Artus01  27.11.2021, 13:34
@NonNam
Und das geht problemlos telefonisch.

Für Dich vielleicht, aber nicht für "Normalbürger" die den Umgang mit solchen Behörden nicht gewohnt sind.

NonNam  27.11.2021, 13:38
@Artus01

Man nehme das Internet. Google: "Polizeirevier in der Nähe" Da steht eine Nummer. Man nähme das Telfon in die Hand und wählt die Nummer. "Meier, schönen guten Tag. Geht um die Vernehmung Az xxx.yyyy. Ich werde nicht zur Vernehmung erscheinen, möchte vorher Akteneinsicht haben. Ihnen noch einen schönen Tag"

Artus01  27.11.2021, 13:39
@NonNam

Ich sehe schon Du hast selbst keine Ahnung und solltest besser darauf verzichten hier welche zu dem Thema zu verbreitwen.

NonNam  27.11.2021, 13:40
@Artus01

Hmm. Was habe ich verkehrtes geschrieben?

Artus01  27.11.2021, 13:42
@NonNam

Du versuchst Leute in Situationen zu manöverieren denen sie nicht gewachsen sind. Du hast keinen blassen Schimmer wie leicht ein erfahrener Vernehmungsbeamte einen naiven Bürger in ein Gespräch verwickelt.

NonNam  27.11.2021, 13:44
@Artus01

Ähmmm. Meine einzige Aussage war, dass man da höflichkeitshalber telefonisch absagt.

Artus01  27.11.2021, 13:45
@NonNam

Tja, und das kann schon der Fehler sein, ist das so schwer zu kapieren?

NonNam  27.11.2021, 13:47
@Artus01

Ja. Dieses Telefonat kann nicht zu Deinen Lasten gehen. Es ist einfach höflich abzusagen. Eine telefonische Vernehmung in diesem Zusammenhang wäre nicht statthaft. Habe gerade zur Überprüfung mit einem bekannten Polizisten gesprochen. Das machen sie nicht.

Artus01  27.11.2021, 13:53
@NonNam
Dieses Telefonat kann nicht zu Deinen Lasten gehen.

Das weisst Du woher?

Eine telefonische Vernehmung in diesem Zusammenhang wäre nicht statthaft.

Selbst wenn das zuträfe, so gibt es immer noch etwas was im Beamtenjargon "Aktenvermek" genannt wird.

Habe gerade zur Überprüfung mit einem bekannten Polizisten gesprochen.

Ist er auch Vernehmungsbeamter, dann sollte er es besser wissen, aber Du wirst wahrscheinlich gar nicht präzise gefragt haben. Beim nächsten mal frage ihn ob es ihn tangiert wenn jemand ohne Absage nicht erscheint. Wahrscheinlich geht es ihm am A..... vorbei.

NonNam  27.11.2021, 14:05
@Artus01

Jain. Die planen halt auch ihren Tag. Ich weiß schon, was Du meinst. Und Du hast schon recht, dass es im Regelfall schlauer ist, nicht mit der Polizei zu reden. Aber die höfliche Absage eines Vernehmungstermins sollte völlig unproblematisch sein.

Artus01  27.11.2021, 15:11
@NonNam

Dein Wort in Gottes Ohr.

Ich kenne das Wort "Zuarbeit" nicht. Das scheint mir kein juristischer Begriff zu sein. (Man darf mich gerne belehren.) Als Beschuldigter musst Du bei der Polizei nicht erscheinen. Es wäre klüger erst einmal selber Akteneinsicht zu nehmen oder das durch einen Anwalt erledigen zu lassen. Dann wüßtest Du wenigstens worum es geht. Dann kannst Du ggf. immer noch aussagen oder eben auch nicht.

„Zuarbeit“ ist ein Fachterminus in dem Anzeigensystem der Polizei.

Du wirst beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Punkt. Was das genau ist, müsstest du ja eigentlich wissen. Bzw. normalerweise steht es auch in der Ladung drin.

Gruß, B.

Andreas13189 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 02:00

Da steht nur Ermittlungssache zuarbeit

PolNRW93  27.11.2021, 02:29
@Andreas13189

Wenn du wirklich nicht weißt, weswegen du beschuldigt wirst, kannst du mit deinem Personalausweis zur nächsten Polizeiwache gehen und darum bitten, dass dir gesagt wird, was für ein Verfahren gegen dich läuft.

Von wem hast Du denn den Brief bekommen?

Abgesehen davon, dass der 14.8 schon ne Weile vorbei ist.

Andreas13189 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 17:09

Kreispolizeibehörde

tinalisatina  26.11.2021, 18:40
@Andreas13189

Da musst Du nicht hingehen.

in der Ermittlungssache Zuarbeit in ,

ergibt wirklich keinen Sinn. Gibt es denn einen Grund, weswegen Du "Beschuldigter" sein könntest?

Andreas13189 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 18:42
@tinalisatina

Ich war im Februar wegen einer anderen Sache mal vorgeladen als Zeuge aber das hat sich erledigt und die Aktenzeichen sind verschieden also kann es ja nicht um die selbe sachen gehen…

tinalisatina  26.11.2021, 18:49
@Andreas13189

Nein, denn hier bist Du ja Beschuldigter. Und wie gesagt: der angegebene Grund klingt sehr komisch.

a) Du kannst hingehen, fragen um was es geht und dann sagen, dass Du nichts dazu sagen willst. Aber dann auch wirklich nichts sagen. Außer Deinen Personalien.

b) Oder Du kannst einfach nicht hingehen und warten, was passiert.

Der einzige Unterschied: Bei a) weißt Du, um was es geht.

Das bedeutet, dass du beschuldigt bist, bei einer Straftat auf irgendeine Weise mitgeholfen zu haben. Einer polizeilichen Vorladung mußt du nicht Folge leisten, einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft schon. Wende dich an eine Anwalt.