vorladung als beschuldigter! warenkreditbetrug!
hallo,,, ich habe heute einen brief bekommen " vorladung als beschuldigter warenkreditbetrug bei "rewe" so was soll ich jetz machen??? muss ich da hin oder kann ich auch schriftlich aussagen,,, ich hatte vor nem halben jahr nen paar mal bei rewe mit karte bezshlt und das iat auch vom konto ab gegangen dann bin ich schnell in geldnot gekommen,,, trennung vom kindsvater( kind ist 2jahre alt) umzug in eine neue wohnung für mein kind und ich!!! nun hatte ich keinen pfennig geld mehr und konnte nichts zu essen kaufen für den kleinen und geschweigen denn windeln und milch ,,, und ich habe online banking,,, und da stand drin lastschriftrückbuchung und ich hab es gemacht ohne nachzudenken,, ich hab nur gesehen dann kann ich nahrungsmittel kaufen!!! und ich wollte es dann auch wieder einzahlen,, und dann kam immer eins zum anderen!!, und nun habe ich diesen brief bekommen!! ,,,soll ich überhaubt aussagen oder lieber nich?? bei der firma werde ich am mo gleich anrufen und mich entschuldigen und einen ratenvertrag beantragen!!! wer kann denn so ein ermittlungsverfahren einstellen?? polizei? richter? oder auch die firma???,, oh man fragen über fragen,, ich habe ab naächstes jahr wenn der kleine in der kita ist die möglichkeit wieder fest in meinem job im handel zu kommen!! aber wenn ich dann was in dr akte habe werd ich wohl nie wieder imhandel arbeiten können ! hilfe,, lg
9 Antworten
Tja, da hast Du Dich, den Umständen zum Trotz, dieses Vergehens schuldig gemacht. Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:
1.) Das Gerichtsverfahren abwarten, dem Richter die Umstände erklären (wahrscheinlich bekommst Du aber gleich einen Strafbefehl) und auf ein mildes Urteil hoffen.
2.) Dich sofort mir REWE in Verbindung setzen, denen die Situation erklären, den Schaden bezahlen und sie darum bitten, die Anzeige zurückzunehmen. Mit ein wenig Glück klappt das.
Den entstandenen Schaden + Kosten musst Du aber in jedem Fall bezahlen und die Voraldung zur Vernehmung solltest Du auch ernst nehmen, falls es Dir nicht lieber ist, dass Dich die Polizei hierzu zuhause abholt und vorübergehend festnimmt...
Selbstverständlich kann REWE die Anzeige zurückziehen ! Die zuständige StA entscheidet dann, ob "öffentliches Interesse" besteht, oder, z.B. auch nur wegen Geringfügigkeit, eingestellt wird. In jedem Fall beeinflusst die Rücknahme diese Entscheidung positiv !
Du hast in Deiner Panik schon einen sehr schlimmen Fehler gemacht. Nun mach nicht den zweiten. Da es sich um einen straftatbestand handelt, kann der Anzeigende, Rewe, die Klage nicht mehr aus eigenem Ermessen zurückziehen. du hast aber gute Karten, wenn Du bei der Verhandlung sagen kannst, was Du bereits unternommen hast, um die Sache zu klären. Es liegt allerdings beim Gericht, wie sie mit der Klage dann weiterhin verfahren. Und zweitens - Du musst dort unbedingt hin, sonst wirst Du zugeführt.
du musst auf jeden fall hingehen! steht aber auch in der vorladung!
das ist nicht schön was du schreibst, aber das wird denen relativ egal sein, das dürften die mehrfach täglich hören, selbst wenn es stimmt, die können da auch nicht viel machen... erkläre es und hoffe...
lg und viel glück
da nimm dir lieber einen Anwalt, mit entschuldigen ist da nicht getan. Du kannst sicher auch Prozesskostenhilfe beantragen aber das sagt dir alles der Anwalt
Freilich gehst du zu dem Termin hin.
Bei der Firma anrufen wird nichts helfen. Versuch vor Gericht zu einem Vergleich zu kommen.
Rewe kann die Anzeige nicht zurücknehmen, da es sich um einen Straftatsbestand handelt. Das ist ja nicht das Zivilverfahren, wo auf Zahlung geklagt wird, sondern das Verfahren, wo es um die Tat als solches geht. Da kann nur das Gericht über eine Einstellung entscheiden.