Rechtsschutzversicherung abschließen NACH briefliche Vorladung zur Zeugenaussage?

6 Antworten

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Als Zeuge muss er vor Gericht (, Staatsanwaltschaft, Polizei) erscheinen und wahrheitsgemäss aussagen. Er muss als Zeuge das wiedergeben, was er wirklich gesehen (und gehört) hat. Wenn ein Zeuge in einen Delikt u.U. "verwickelt" ist, kann es passieren, dass das Gericht (o.ä.) den Zeugen in seiner Vernehmung darauf hinweist, dass er sich nicht selbst belasten muss. Bei polizeilichen Vernehmungen ist es durchaus üblich, jemanden als Zeugen vorzuladen, weil er erscheinen und aussagen muss. Bei bestimmten Anhaltspunkten, die Vernehmung als Beschuldigter fortgesetzt wird, es sei denn der Beschuldigte nimmt seine Rechte wahr. Ein Beschuldigter muss sich nicht zu der Sache äussern. Das darf ihm auch nicht negativ nachgesagt werden. Ein Zeuge benötigt keine Rechtsschutzversicherung! Eine solche kann auch nicht nachträglich bzw. rückwirkend abgeschlossen werden. In dem Fall, dass er Beschuldigter sein würde, wäre nicht der Tag der Vernehmung, sondern der Tatzeitpunkt für die Beurteilung des Versicherungsfalls für die Rechtschutzversicherung massgeblich. Bei Straftaten (ausser u.U. Körperverletzung im Strassenverkehr) übernimmt keine Rechtschutzversicherung die Kosten!

Hallo

Als Zeuge braucht er keine Rechschutzversicherung oder einen Anwalt.

Wegen einer Zeugenaussage braucht man doch keine Rechtsschutzversicherung. Außerdem würde sie nichts nützen, denn wenn ein Fall bereits eingetreten ist, steht die Rechtsschutzversicherung nicht ein.

Als Zeuge braucht er keine Rechtschutzversicherung, da auf ihn keine Kosten zukommen. Wenn er angeklagt wird oder selber klagen will, dann sieht es schon anders aus.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 11:10

Das Problem ist, dass es um schwarzgeld geht und im zweifelsfall wird ER mit hineingezogen oder SEINE MUTTER. Deshalb wollen die beiden einen Anwalt hinzuziehen. Was kostet denn so eine Beratung beim Anwalt? Er soll zur sicherheit auch bei der Vernehmung dabei sein. Und das kostet bestimmt richtig! :/

Birgit41  30.08.2011, 11:23
@duplo1990

Was das kosten wird, kann der Anwalt vor der Beratung sagen. Ich würde mal schätzen, ein Beratungsgespräch kostet um die 100-200,- Euro. Wie es dann weitergeht, darauf kommt es auch an. Die Rechtschutzversicherung bezahlt auch nur, wenn der Angeklagte freigesprochen wird. Sonst bleibt man auch selber auf den Kosten sitzen.

duplo1990 
Beitragsersteller
 30.08.2011, 15:56
@Birgit41

DANKE! Sehr hilfreich :)

Wie schon geschrieben wurde, braucht er als Zeuge keine Rechtschutzversicherung. Nein, das geht nicht mehr, bevor man die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss erst einmal die Wartezeit erfüllt werden und das sind, soviel ich noch weiß, einige Monate.