Vorladung zu einer ermittlungssache?
wir haben so eben ein Brief Bekommen von der Kreispolizeibehörde wo drauf stand:
Vorladung
Sehr geehrter Herr XXX,
in der Ermittlungssache wegen Nötigung vom 01.04.2010, 00:00 Uhr bis 20.04...[...[ ist ihre Vernehmung als beschuldigter Erforferlich sie werden daher gebeten...
Ort... Zeit...
Vorzusprechen.
Was bedeutet das??? Sie schicken mir etwas was vor 6 monaten passiert ist und was es ist weiss ich auch nicht... Natürlich geh ich dahin aber ich will trotzdem nochmal wissen was es ist hat jemand ne ahnung?
6 Antworten
Der Unterschied zwischen einer Vorladung als Zeuge oder einer solchen als Beschuldigter ist zunächst nicht sehr wichtig, denn niemand ist verpflichtet, einer Ladung zur polizeilichen Vernehmung nachzukommen.
Allerdings ist es sinnvoll, selbst wenn es wie in deinem Fall schon 6 Monate her ist, vielleicht fällt dir ja doch noch was ein. Du kannst einfach dazu Stellung beziehen, falls es vor Gericht kommt, hat die Polizei dein Sicht der Dinge schriftlich. Du kannst dich also verdeidigen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Vernehmung wichtig ist und daher im Falle des einmaligen Nichterscheinens des Zeugen von der Staatsanwaltschaft angeordnet wird - in diesem Fall ist man nämlich zur Aussage verpflichtet und kann zum Erscheinen sogar gezwungen werden.
Sollte sich im Rahmen der Vernehmung eine neue Situation ergeben - nämlich, dass man nun als Beschuldigter (= möglicher Täter) angesehen wird, muss der Vernehmungsbeamte darauf hinweisen und eine entsprechende Belehrung erteilen. Eine Belehrung des Zeugen ist vorgeschrieben und erstreckt sich auf das Recht, sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten zu müssen. Der Beschuldigte hat weitergehende Rechte, nämlich ein umfassendes Schweigerecht und das Recht, nur in Gegenwart eines Verteidigers befragt zu werden.
Soll man als Beschuldigter angehört werden, empfiehlt es sich, vorab einen Anwalt zu konsultieren oder nur in dessen Beisein auszusagen.
Oft ist es auch sinnvoll, zunächst keine Angaben zu machen und diese mit Hilfe eines Anwalts nachzuholen, nachdem der Anwalt sich - z.B. durch Einsicht in die Akten - einen Eindruck von den erhobenen Vorwürfen und dem vorliegenden Beweismaterial verschafft hat.
Daß es 6 Monate her ist, ist unschädlich. Da es nicht verjährt ist, spielt es keine Rolle, daß es schon länger zurückliegt.
Nötigung bedeutet, daß jemand anderes durch eine Drohung - oder Anwendung von Zwang - von Dir zu einem Tun oder Unterlassen gebracht wurde. Das kann im Straßenvekehr gewesen sein (z.B. jemanden "ausbremsen", aber z.B. auch im Internet. "Wenn Du das nicht machst, dann hau ich Dich".
Wenn Du zu der Vernehmung gehst, sollte Dir aber klar sein, daß die Polizei Dich zu einem Geständnis bringen will. Und die sind darauf geschult, Menschen zum Reden zu bringen, die eigentlich nix sagen wollten. Es ist deshalb immer abzuwägen, ob Du Dich einer Beschuldigtenvernehmung gewachsen fühlst.
Dich hat jemand wegen Nötigung angezeigt , und jetzt sollst du als Beschuldigter deine Aussage machen. Und dann wird entschieden wie es weiter geht
Nötigung kann unendlich viel sein, angefangen bei Androhung von Gewalt, rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr, Drängeln etc. Kann auch etwas Belangloses sein, kommt auf den Kläger an, der sich von Dir in seinen Rechten verletzt fühlt, whatever. Viel Glück und keep cool!
Du kannst auch die Aussage verweigern. Denn laut Gesetz bist du nur verplichtet deine Personalien wahrheitgem. anzugeben. Ansonsten kannst du sagen " Zur Sache Aeusere ich mich nicht. Dies darf dir nicht zum Nachteil gericht werden. Allerdings werden dann von der Polizei Sprueche kommen , wie wenn Du es zugibst bist Du wenigtens ein Kerl od. so. Denn die ist in Vernehmungstechniken gut ausgebildet...Normaler weis ist es ratsam ein freundlichen Brief zu schreiben, dass Du erst mal den Rat eines Anwaltes einholen moechtest und Du dich daher vorlaufig zur Sache nicht aeuserst.