Vorbesitzer im Grundbuch?

2 Antworten

Wenn der notarielle Kaufvertrag existiert, dürfte die Umschreibung zunächst auf den damaligen Käufer erfolgen und zeitgleich die Eintragung auf Dich als dessen Erben vorgenommen werden.

Es ist mir allerdings unverständlich, wie es dazu kommen konnte. Die Berichtigung des Grundbuches gehört zu den Aufgaben des Notars, der einen Immobilienkauf/-verkauf begleitet. Handelte es sich um einen Verkauf innerhalb der Familie? Ansonsten müsste ja vermutet werden, dass zwar der Kaufvertrag damals geschlossen wurde, aber anschließend der Kaufpreis nicht (oder nicht in voller Höhe) geflossen ist. Dann allerding wäre unverständlich, wieso Dein Vorgänger das Haus überhaupt beziehen konnte.

Spunktkauswbeib 
Beitragsersteller
 15.09.2017, 20:18

Nein, es handelte sich nicht um einen Verkauf innerhalb der Familie. Es wurde nur das Grundstück verkauft, die Bebauung erfolgte später. Meine Vermutung ist, dass der Notar damals die Grundbucheintragung versäumt hat, oder ein Fehler beim Grundbuchamt aufgetreten ist. Ich werde einen Antrag auf Berichtigung stellen, mal sehen was dabei raus kommt.

Maßgeblich ist das, was im Grundbuch steht.

Denke mal. du hast jetzt ein Problem