Grundstück und Haus verkaufen mit Vollmacht?

5 Antworten

Eine normale Vollmacht reicht afaik nicht. Es muss explizit der Grundstücksverkauf / kauf darin aufgenommen und geregelt sein.

Wenn die kosten nicht für die Pflege notwendig sind wird das auch schwer gehen. Auch mit der Vollmacht darfst du nur im Interesse des Patienten handeln. Wenn er also dem Verkauf nicht selber zustimmt / anregt, dann fehlt die Grundlage dafür. Du machst dich ggf. durch den Verkauf schadensersatzpflichtig / strafbar.

Und nein, du darfst vor dem Tod nicht an das Erbe. Du darfst das Geld / Besitz des Patienten wie gesagt nur in seinem Interesse einsetzen. Wenn du jetzt größere Summen auf dich umschreibst kann dir das ganz schnell zu deinen Ungunsten ausgelegt werden. Selbst mit Zustimmung des Patienten wird das hakelig. Er hat ja nen Betreuer bekommen, eben weil er laut Gericht nicht mehr alleine entscheiden kann.

Ich frage mich was du vorhast - das Thema beschäftigt dich ja schon länger.

Sofern es sich um die Vollmacht mit Grundstücksangelegenheiten handelt, der Vollmachtgeber deine Handlungen nicht mehr prüfen kann ( weder befürworten noch ablehnen, noch sonst irgendwie eingeschränkt hat ) - wird der Notar den Kaufvertrag unter Beifügen der Vollmacht beurkunden.

Wenn du die Einnahmen dann bereits verausgabst, der Vollmachtgeber bis zu seinem Tod keine Schulden anhäuft und dem Erben auch keine hinterlassen hat- wo kein Kläger da kein Richter.

Für Erbschein oder Erbschaftssteuer- sollten die Einnahmen beim Vollmachtgeber/Erblasser noch im entsprechenden Umfang vorhanden sein. Ebenso um mögliche Pflichtteile zu erfüllen.

Wäre aber immer denkbar, dass Dritte hier klagen- gegen die Vollmacht, das Testament, oder oder....

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Beitragsersteller
 07.01.2022, 12:28

Ich hab nix vor. Nur Bekannte sind in so einer Situation.

Wenn dich der Eigentümer bevollmächtigt kannst auch du das Grundstück verkaufen und übereignen. Mit einer wirksamen Vollmacht kann er dich dazu ermächtigen und das Auftreten vor dem Notar kann auch durch einen Vertreter erfolgen, ist also nichts höchstpersönliches.

Wenn der Vollmachtgeber sowas schreibt wie 'Sollte ich ins Pflegeheim kommen und mich nicht mehr selbst darum kümmern können, dann soll mein Enkel E das Haus in meinem Namen verkaufen. Mit dem Geld darf er anstellen, was auch immer er möchte', dann bist du auch ermächtigt mit dem Geld anzustellen was du willst.

Freestila  06.01.2022, 12:38

Für den Imobilienverkauf reicht keine Handschriftliche Vollmacht aus.

Wenn man eine notarielle Vollmacht hat mit dem erforderlichen Umfang, dann kann man die Immobilie verkaufen!

Das Geld darf der Bevollmächtigte nicht einfach für sich verwenden. Er hat dies im Sinne des Vollmachtgebers zu verwenden

den Verkauf hast du dem Amt mitzuteilen. Davon kann die Pflegeeinrichtung bezahlt werden.

Erbe bist du erst NACH seinem Ableben