Vorauszahlung BaB?
Hey, ich fange im August meine Ausbildung an und habe bereits Bab beantragt. Zurzeit erhalte ich ALG ll, welches für Juli "vorläufig Eingestellt" wurde. Ich habe versucht es mit meiner Fallmanagerin zu klären, diese jedoch reitet auf veralteten Themen herum und weigert sich der weiteren Zahlung zuzustimmen und ist generell sehr "streitlustig" eingestellt.
Meine Frage ist nun, ob einer von euch zufällig weiß, ob man beim BaB auch sowas wie eine Vorauszahlung bzw ein Darlehen beantragen bzw erhalten Kann? Schließlich muss ich meine Miete etc bezahlen 😣😣
2 Antworten
BAB wird am Monatsende gezahlt. Das JC ist verpflichtet, dir bis zum Eingang des BAB / Lohns das Alg2 zu zahlen.
Streite nicht mit der Beraterin, nimm dir einen Begleiter mit.
Wenn deine Ausbildung erst im August beginnt, dann steht dir wenn die Voraussetzungen stimmen erst ab Beginn der Ausbildung BAB - zu und solange du weder Azubi Vergütung noch BAB - bekommst, stehen dir weiter Leistungen vom Jobcenter zu !
Du wirst ja derzeit nur Kindergeld bekommen, wenn du noch unter 25 bist, etwas anderes hättest du als Einkommen nicht, also steht dir erst einmal für Juli noch ALG - 2 zu, abzüglich dem anrechenbarem Kindergeld ( 194 € minus 30 € Versicherungspauschale, wenn du sonst kein Einkommen hast ), es gilt hier immer noch das Zuflussprinzip.
Einkommen darf also erst angerechnet werden, wenn es zugeflossen ist und tatsächlich zur Verfügung steht.
Hast du denn gegen diese vorläufige Einstellung deiner Leistungen einen schriftlichen Widerspruch eingelegt ?
Warum bekommst du denn kein Kindergeld ?
Das stünde dir unter 25 doch zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Ich denke sie haben deine Leistungen eh schon vorläufig eingestellt, was soll denn da bei einem Widerspruch noch passieren ?
Die Leistungen stehen dir wie gesagt zu, erst wenn du dann auch tatsächlich über Einkommen verfügst, darf dieses auch auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Telefonisch geht da nichts, du kannst aber eine volljährige Person deines Vertrauens als Beistand mit zu deinem Termin nehmen.
Laut der Familienkasse würde ich nurwährend der Ausbildung oder wenn ich weiter zur Schule gehen würde Kindergeld erhalten.
Ich habe jetzt erstmal einen Antrag auf ein Darlehen beim Jobcenter gestellt, ich hoffe dass das bewilligt wird. Sollte ich Widerspruch einlegen, nimmt das ganze auch wahrscheinlich Wochen in Anspruch, oder? Bin momentan so am verzweifeln
Wenn du im August deine Ausbildung beginnst, dann wirst du ja schon einen Vertrag haben und vorher warst du sicher auch als Ausbildung suchend gemeldet !
Dann steht dir nämlich auch schon vor der Ausbildung Kindergeld zu, wenn du deinen Azubi Vertrag angenommen schon 4 Monate hast, kannst du rückwirkend für diese Zeit Kindergeld bekommen, wenn du auch noch Ausbildung suchend gemeldet warst, dann rückwirkend bis zu 6 Monat, ab dem Monat vor der Antragstellung.
Ein zinsloses Darlehen geht natürlich auch erst einmal, aber normalerweise legt man einen schriftlichen Widerspruch ein und das innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheides.
Das dauert auch nicht länger als die Bearbeitung deines Antrags auf ein Darlehen, mit 14 Tagen solltest du dann schon rechnen.
Vielen Dank für die schnellen und sehr ausführlichen Antworten! Ich werde mich mit der Familenkasse nochmal in Verbindung setzen und versuchen, dass ich die Zahlungen rückwirkend noch erhalte. Den Azubi Vertrag habe ich nämlich seit März/April schon.
Aber wie gesagt, bei dem Widerspruch hab ich doch ein wenig "Angst", und ob sich der lohnen würde da ich schon das Darlehen beantragt habe🤷🏻♀️. Naja, einen Versuch ist es sicher wert. Vielen Dank nochmal!
Das Darlehen musst du dann nicht zurückzahlen, weil dir zumindest dein volles ALG - 2 für den Juli zusteht, da du ja erst im August deine Ausbildung beginnst !
Nein, da hab ich tatsächlich die Angst dass die Zahlung dann vollständig eingestellt wird. Und kindergeld bekomme ich auch keins, also habe ich im Moment genau 0 Euro und verzweifel gerade. Noch dazu habe ich Dienstag einen Termin bei meiner Fallmanagerin, allerdings leide ich unter Behördenangst und bekomme regelrecht Panik wenn ich mir an diesen Termin denke. Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass ich das Gespräch mit ihr auch telefonisch führe? Oder ist ein persönliches Erscheinen gesetzlich vorgeschrieben?