BAB Antrag: Einkommen des Vaters vor 2 Jahren weicht vom aktuellem ab. Was nun?

3 Antworten

Ja, es gibt die Möglichkeit, das aktuelle Einkommen anzugeben. Das kann auch formlos, aber mit Belegen geschehen.

Gibt es : Einkommensaktualisierung :

https://www.bafög.de/de/einkommensaktualisierung-197.php

II. Möglichkeit der Einkommensaktualisierung

Ist das aktuelle Einkommen der Eltern oder des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners der Auszubildenden deutlich geringer als im vorvergangenen Jahr, kann auf Antrag der Auszubildenden der Berechnungszeitraum für dieses Einkommen aktualisiert werden (vgl. § 24 Abs. 3 BAföG).

Ja, es gibt einen Aktualisierungsantrag. Einfach direkt vor Ort nachfragen, was du einreichen musst.