Amtsgericht Beschluss ignoriert? Was passiert nun?
Ich wurde vor ca. 6 Monaten im Internet betrogen. Habe dies auch angezeigt (erstmal auf unbekannt) - mit Erfolg. Vor ca. 3 Monaten kam dann der Beschluss vom Amtsgericht Bochum. "Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sowie des Angeklagten vorläufig eingestellt, wenn der Angeklagte mir innerhalb von 3 Monaten das Geld zurückerstattet und zusätzlich einen Geldbetrag an den Deutschen Kunderschutzbund spendet." Soweit so gut.
Das "Ablaufdatum" ist zwar erst morgen, aber ich bezweifele sehr stark, dass ich das Geld noch erhalten werde, da bis dato noch nichts auf mein Konto eingegangen ist. Was genau passiert, wenn man ein solchen Beschluss ignoriert? Wie wird das Strafmaß aussehen?
7 Antworten
- Sie müssen sich selbst um Ihr Geld "kümmern". Sprich um zu einer Zwangsvollstreckung zu kommen müssen Sie entweder über das Mahnverfahren gehen oder über ein Gerichtsverfahren. Haben sie einen Titel können sie dann vollstrecken, sofern es was zu vollstrecken gibt. Der Titel gilt aber 30 Jahre, so das man die Vollstreckung später nochmal versuchen kann. Ohne Titel gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
- Die Staatsanwaltschaft kann versuchen über das Gericht einen Strafbefehl zu erlassen. Dadurch wird, wenn der mutmaßliche Täter kleinen Widerspruch einlegt, eine Geldstrafe verhängt. Zahlt er die auch nicht, dann gibt es Ersatzhaft.
Du solltest dem Amtsgericht mitteilen, dass Du kein oder zu wenig Geld erhalten hast. Das Gericht wird dann dem Angeschuldigten eine weitere Frist setzen, um zu zahlen und dies nachzuweisen. Andernfalls wird die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und es kommt zur Verhandlung beim Amtsgericht Bochum. Der kannst Du Dich als Geschädigter sogar im Wege der Adhäsionsklage anschließen, sodass Deine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gleich mit tituliert würden, ohne zusätzliches Kostenrisiko.
Das machen die Richter(innen) zumeist als letztes Angebot. So ersparen sie sich die Hauptverhandlung. Wenn allerdings der/ die Angeschuldigte dann den Ernst der Lage immer noch nicht begreift, knallts richtig.
Dann wird das Verfahren eröffnet und das Strafmaß wird sich am Tatbestand orientieren https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Wenig.
Jugend oder Erwachsenenstrafrecht?
Ersttäter?
Spielt alles ne Rolle, wird aber wenig werden.
Und du siehst kein Geld von einer Geldstrafe, das bekommt ganz der Staat und du nix davon.
Du musst dann deinen Anspruch zivilrechtlich bei ihm geltend machen.
Er ist volljährig, ob es der erste Delikt ist ist mir nicht bekannt. Dies stimmt aber nicht; der Angeklagte wurde dazu aufgefordert (wurde mir schriftlich und telefonisch mitgeteilt), das er mir den entsprechenden Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf MEIN Konto überweisen muss.
Was genau passiert, wenn man ein solchen Beschluss ignoriert?
Dann wird ds Verfahren wieder aufleben und der mittlerweile identifizierte Täter verurteilt.
Wie wird das Strafmaß aussehen?
Das bestimmt dann das Gericht.
Dir nutzt das gar nichts. Hat der Täter nichts, kann er auch nichts zahlen, und eine Pfändung läuft ins Leere.
Wieso bekäme der noch eine Zahlungsfrist? Er hatte die Chance auf Einstellung des Verfahrens, hat sie nicht wahrgenommen und bekommt noch eine Chance? Mir ist klar, dass es für alle die Ideallösung ist wenn er sich freikauft, aber irgendwann ist auch mal Schluss, er hat sich ja nichtmal gemeldet und um Aufschub gebeten.