Hartz 4 während der schulische Ausbildung?
Hallo!
Ich fange im September eine Ausbildung als Ergotherapeutin an, die zwar schulische ist, aber nicht schulgeldpflichtig (außer die Materialkosten (10 Euro/Monat) entstehen keine weitere Kosten). Mein Problem ist, dass ich umziehen muss, weil die Ausbildungsplatz ist 170km entfernt von mir, stehen aber gar keine Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung (keine Bafög wegen abgebrochenes Studium in meine Heimat, keine BaB weil die Ausbildung schulisch ist, Wohngeld vielleicht, aber max. 50 Euro/Monat). Wovon bezahle ich dann meine Lebensunterhalt? (Miete, Essen, usw.)
Meine Leistungsberaterin in Jobcenter hat gesagt, dass ich Anspruch auf Leistungen der Ausbildungsförderung habe, wenn ich eine Bafög Ablehnung bringe (darauf warte ich zurzeit), bin ich aber nicht sicher, ob ich im dresdner Jobcenter (da mache ich meine Ausbildung) auch dieselbe Antwort bekommen werde. Habe ich noch nie gehört, dass jemand während die Ausbildung HarzIV bekommen hat...
Ich habe schon die Ausbildungsvertrag unterschrieben, habe ich auch ein Zimmer gefunden, wäre Schade, wenn ich das alles nicht finanzieren könnte. Also, ich bin 26 und meine Eltern haben nicht so viel Geld.
Die hartziv.org schreibt die Folgendes: https://www.hartziv.org/auszubildende-schueler-studenten.html
Hartz IV als RegelbezugBei Auszubildenden, die weder BAföG noch BAB/Ausbildungsgeld erhalten, ist dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II gegeben. Erfüllen sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsbewilligung, stehen sie im regulären ALG II-Bezug.
Aber dann warum hat er: https://www.hartziv.org/forum/thread/12237-ue30-schulische-ausbildung-begonnen-kein-anspruch-auf-bafoeg-alg-ii-anspruch/ nichts bekommen? Freie Berufswahl ist doch noch ein Grundrecht, oder gilt das nur wenn man Geld hat?
3 Antworten
Freie Berufswahl ja, aber nicht gratis Ausbildung, wenn du ü30 bist.
Das ist der Fall in deinem Link. Es gibt da Ausnahmen, aber die treffen auf die Person da nicht zu oder er hat den Rechtsweg nicht vollständig genutzt.
Freie Berufswahl ist ein Grundrecht, ja. Es steht ja keiner hinter dir mit der Waffe und zwingt dich z.B. Bestatter zu werden. Du kannst deinen Beruf also frei wählen. Aber es gibt im Grundrecht kein Recht der "Finanzierung der Berufswahl".
Wenn du wegen eines abgebrochenen Studiums (da musst du dann einige Semester studiert haben) kein Bafög bekommen solltest (was du definitiv prüfen solltest und nicht einfach davon ausgehen solltest), dann ist das eigenes Verschulden. Hartz4 gibt es nicht.
Du kannst auch einen Teilzeitjob holen und nebenher arbeiten. In einer schulischen Ausbildung hat man idR Zeit dafür. Ich hatte öfter mal schon 14 Uhr Schluss oder spätestens an 2-3 Tagen dann 16-17 Uhr. Da kann man noch danach jobben und am Wochenende natürlich auch. Geht schon.
Du solltest aber definitiv deinen Baföganspruch prüfen.
du wirst neben der ausbildung arbeiten müssen oder deine eltern zahlen unterhalt. wenn du anspruch auf bafög hast in dieser ausbildung, dann musst du dies benutzen.