Ist die Einkommenserklärung der Eltern für BAB notwendig, wenn man in Zukunft eine eigene Wohnung hat?
Hallo,
ich wollte gerne wissen, ob die Einkommenserklärung der Eltern für BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) notwendig ist.
Ich kriege eine kleine Wohnung, wo ich alleine wohnen werde. Momentan bin ich gerade dabei den BAB Antrag fertigzustellen, um dies zu machen fehlen noch die Einkommenserklärungen meiner Eltern. Sind die den überhaupt relevant, wenn ich doch mir alleine und nicht mehr von meinen Eltern abhängig bin?
Wenn ich noch bei meinen Eltern wohnen würde und BAB beantragen würde wäre dies verständlich, da geprüft werden soll, ob das überhaupt nötig ist. In meinen Fall wäre es so, ich bin auf mich alleine gestellt.
Mein Ausbildungsgehalt beträgt 675€, die Miete + NK beträgt 270 €.
4 Antworten
Hi,
natürlich ist das Einkommen deiner Eltern relevant. Nur, wenn dir zu wenig verdienen gibt es BAB.
Was meinst du mit "nicht abhängig von den Eltern" und "auf mich alleine gestellt"?! Du willst doch Sozialleistungen (BAB) beantragen. Das wird von Steuergeldern von anderen Leuten finanziert. Bevor die Allgemeinheit für dich zahlt, müssen es erstmal deine Eltern.
Wenn du auf dich alleine gestellt sein willst und von niemandem abhängig, dann beantragt man ja auch keine Beihilfe...
Deine Logik versteh ich also gerade gar nicht.
Fast alle Sozialleistungen sind von Steuern der arbeitenden Leute finanziert (Hartz4, Bafög, BAB etc.). Der "Staat" holt sich ja das Geld über die Steuern wieder. Und da geht einiges weg, wenn man normal verdient. Aber das gibt es natürlich nur dann, wenn die Eltern, die unterhaltspflichtig sind, eben selbst so wenig haben, dass die Allgemeinheit dafür aufkommt. Mietzuschuss, BAB... ist gehüpft wie gesprungen. Das ist ja alles eine Beihilfe für dich weil dein Gehalt in der Ausbildung nicht reicht und Eltern eben auch so wenig haben.
Tut mir leid, ich wusste gar nicht dass BAB von der Allgemeinheit bezahlt wird. Bin leider kein Fachmann. Ich weiß erst seit neuesten, was BAB überhaupt ist, kannte das vorher gar nicht. Ich glaube was plausibler wäre ist nicht BAB, sondern ein Mietzuschuss-Antrag.
Sicher ist das notwendig, wenn du bei deinen Eltern wohnen würdest, dann stünde dir gar kein BAB - zu, in der Erstausbildung sind dir deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn du deinen Unterhaltsanspruch nicht mit eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst !
Deshalb ist auch das Einkommen deiner Eltern und deine eigene Vergütung für einen evtl.BAB - Anspruch wichtig, kannst dir im Internet ja mal einen kostenlosen BAB - Rechner suchen.
Zahlen deine Eltern nach dem Auszug nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes ( derzeit min.194 € ), dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.
Wenn deine Eltern nicht leistungsfähig wären bzw.nicht viel Unterhalt zahlen könnten oder müssten, weil du mit deinem anrechenbarem Netto + deine 194 € Kindergeld und evtl.noch etwas BAB - deinen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter nicht decken könntest und dein Auszug notwendig wäre, dann könntest du auch noch einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen !
Du würdest dann auch noch eine sogenannte Aufstockung bekommen.
Sollte deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) tatsächlich 270 € betragen, dann kämen nach dem SGB - ll derzeit dann für einen Single noch 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt dazu, dein Bedarf würde dann bei min.686 € pro Monat liegen.
Ich gehe mal davon aus das du diese 675 € aus deinem Ausbildungsvertrag hast, dann würde es sich nämlich um deine Brutto Vergütung handeln, dass bedeutet, davon gingen dann zumindest noch Sozialabgaben runter, nach dem Brutto / Netto Rechner aus dem Internet würdest du dann mit Steuerklasse 1 etwa 535 € aufs Konto bekommen.
Auf deine 675 € Brutto stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen zu, dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 675 € Brutto würde dir dann ein Freibetrag von 215 € zu, diese würden von deinen ca. 535 € Netto theoretisch abgezogen und würden dann etwa 320 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.
Zu diesen ca. 320 € würde das volle Kindergeld von 194 € kommen, dann läge das gesamte anrechenbare Einkommen bei etwa 514 €, dein Bedarf nach dem SGB - ll aber bei min.686 €.
Das ergibt dann einen ungedeckten Bedarf von min.172 € pro Monat, würdest du dann weder Unterhalt noch BAB - bekommen, dann stünde dir dieser Betrag monatlich als Aufstockung vom Jobcenter zu.
Wenn schon, dann der ESt-BESCHEID.
BAB bekommst du nur, wenn eine auswärtige Unterkunft wegen der Ausbildung NOTWENDIG ist. So lange du genau so gut bei deinen Eltern wohnen kannst, gibt es da nichts.
Nein natürlich nicht. In erster Linie sind deine Eltern für deinen Lebensunterhalt zuständig, bis du deine Erstausbildung abgeschlossen hast.
Da irrst du aber gewaltig !
In deiner Erstausbildung sind dir deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, kannst du deinen Unterhaltsanspruch nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken, dann wären erst einmal deine Eltern zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, wenn der Auszug notwendig ist und sie leistungsfähig wären.
Erst wenn das nicht bzw.nicht voll der Fall wäre, würde eine BAB - Unterstützung in betracht kommen.
Ja, die sind immer relvant.
Ich wohne während der Ausbildung nicht bei meinen Eltern. Die Entfernung beträgt 60 km. Das heißt mir wird die Berufsausbildungsbeihile gewährt, wenn ich alleine wohne? Egal wie das Einkommen meiner Eltern ist.