BAB monatlich nachträglich gezahlt?
Hallo ich habe eine Frage zu meiner Bewilligung bezüglich Berufsausbildungsbeihilfe. Im Schreiben steht "Berufsausbildungsbeihilfe von 01.08.2018(da fang ich mekne ausbildung an) bis 31.01. 2020". Den Antrag gestellt hab ich schon am 19.05, weil ich zum 01.06. in die Wohnung gezogen bin. Ich hatte den Mietvertrag also bei der Antragstellung schon eingereicht. Jetzt steht als letzter Satz "BAB wird monatlicj nachträglich gezahlt. Für zurückliegende Monate erfolgt die erste Überweisung vorraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen." Was genau bedeutet das Ganze? Bekomme ich dann erst Ende August BAB überwiesen? Das mit " wird monatlich nachträglich gezahlt" hat mich verwirrt..
6 Antworten
Auch wenn du deinen BAB - Antrag schon vor deiner Ausbildung gestellt hast, steht dir erst ab Beginn deiner Ausbildung BAB - zu und das rückwirkend für den Monat !
Deine erste Zahlung wirst du demnach frühstens Ende August bekommen.
Es könnte sich ggf.auch lohnen einen zusätzlichen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter zu stellen, da könntest du dann evtl.noch eine Aufstockung bekommen, je nachdem was du dann insgesamt an anrechenbarem Einkommen hast und was dir nach dem SGB - ll an Bedarf zustehen würde !
Wie hoch ist denn deine Brutto Vergütung, wie alt bist du, bekommst du von den Eltern dann noch Unterhalt, wenn ja wie viel und was zahlst du monatlich für deine Warmmiete, ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ?
Das bedeutet, dass die laufende Zahlung ab August jeden Monat kommt.
Die Zahlung für die Zeit vorher kommt in den nächsten 2 Wo
Da gibt es keine Zahlung für die Zeit vorher, wenn die Ausbildung ab August beginnt gibt es auch erst ab August BAB ......
BAB wird genau wie Lohn nachträglich gezahlt
bei Dir beginnend ab August - also kommt erste BAB Ende August
Nachträglich - ich kenne eigentlich nur nachschüssig - heißt nach dem Monat. Nach dem Wortlaut erhältst du deine erste Zahlung Anfang September. Häufig sind Behörden so kulant, dass sie bereits am Ende des Monats, also bei dir Ende August zahlen.
Der Bewilligungszeitraum beginnt August 2018. Dass du den Antrag im Mai gestellt hast, und dass du deine Wohnung schon im Juni bezogen hast, heißt nicht, dass du dafür oder für diese Zeiträume BAB erhältst.
Warum auch?
Ja, du bekommsat BAB immer erst am Monatsende.