Bundesfreiwilligendienst finanzielle Unterstützung?
Hallo,
ich (18) möchte ab September einen Bundesfreiwilligendienst anfangen und wollte mich nach den Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung erkundigen, da man nur ein Taschengeld von 300€ erhält. Ich wohne in einem Dorf im nirgendwo, deshalb muss ich dafür von Zuhause ausziehen und in die Stadt (nach Köln) ziehen. Ein Wohnung kann ich mir von dem bisschen aber nicht leisten. Ich weiß, dass ich Anspruch auf Kindergeld habe und meine Eltern könnten mich auch ein wenig unterstützen, aber es ist dennoch nicht einfach mit so wenig über die Runden zu kommen.
Hat man Anspruch auf BAB oder Wohngeld?
Und an ehemalige Bufdis oder Menschen die gerade einen machen/Jemanden kennen und dafür ausziehen mussten: hat das bei euch geklappt? Wie viel Unterstützung habt ihr bekommen?
Danke und Lg
:)
3 Antworten
Du hast Anspruch auf Wohngeld.
Rechtzeitig beantragen, dein Träger hilft dir ;)
Ich hab auch ein FSJ gemacht und war Bundesvertreter der freiwilligen in NRW. ;)
Dann lies dir einmal meine Antwort durch, da wirst Du sehen, dass man fürs Wohngeld auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.
Danke :) Beantragen kann ich es aber erst wenn ich die Wohnung bereits miete richtig?
Ah supi, dann viel Spaß dabei.
Einfach mal im Büro des Trägers (das ist nicht zwingend der Arbeitgeber) anrufen, die sind auf solche Fragen vorbereitet.
Du hast in einem freiwilligen Dienst zwar dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld, dafür müsstest Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen wäre auch noch erforderlich.
Das würde dann bei min. 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll liegen, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen könnte.
Derzeit wären das min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kämen dann min. noch deine KDU - der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Würdest Du also z.B. ein WG - Zimmer oder kleine Wohnung finden und da angenommen 454 € KDU - zahlen müssen, dann läge dein Bedarf bei min. 900 € und dann müsste dein Mindesteinkommen bei 80 % min. 720 € betragen.
Da Du selbst mit deinem Kindergeld von derzeit 219 € nur auf ca. 519 € kommen würdest, wäre Wohngeld keine Möglichkeit für dich.
Ist der Aus - bzw. Umzug wegen dem BFD - notwendig, dann bleibt eigentlich nur ein Antrag auf ALG - 2 bei deinem jetzigem Jobcenter, damit sie dir die Notwendigkeit für den Umzug schriftlich für das dann dortige Jobcenter bestätigen, damit Du dann ggf. bei Bedarf auch ein zinsloses Darlehen für eine Kaution bewilligt bekommen würdest.
Von deinem sogenannten Taschengeld würde dir das Jobcenter dann 250 € pauschal nicht als Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen, dass Kindergeld aber voll, also würdest Du angenommen dann auf max. um die 269 € anrechenbares Einkommen kommen und der Rest bis zu deinem Bedarf könnte dann vom Jobcenter aufgestockt werden.
Wenn dich deine Eltern finanziell unterstützen würden, obwohl sie es nicht könnten oder müssten und das Geld landet auf deinem Konto, dann wäre das auch anrechenbares Einkommen und würde deine Aufstockung mindern.
Anspruch auf BAB - besteht hier nicht, dass käme nur in einer betrieblichen Erstausbildung in Betracht.
Hi.
Vielleicht hilft dir das ein wenig.
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/verdienst-gehalt-taschengeld-entgelt/
Und wie kommst Du darauf ?