Voraussichtliche Einkünfte bei Elster angeben?
Hey,
Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Elster aus und bin auf Seite 13 angelangt, wo nach meiner Einschätzung, meiner voraussichtlichen Einkünfte gefragt wird. Und zwar einerseits im Jahr der Betriebseröffnung und andererseits im Folgejahr. Meine Haupteinnahmequelle ist das Klavierunterrichten auf Honorarbasis, ich habe damit vor zwei Jahren begonnen, weshalb ich dieses Datum als Betriebseröffnung angegeben habe. Allerdings hatte ich damals nur 2 Schülerinnen und war steuerlich sowieso irrelevant (80 Euro/Monat) auch im Folgejahr hatte ich nur diese beiden Schülerinnen. Erst seit diesem September habe ich 15 Schüler*innen und verdiene dementsprechend "weitaus" mehr (670 Euro/Monat). Aber danach werde ich ja nicht gefragt, oder? Angaben kann ich nur zum Jahr der Betriebseröffnung, sowie dem Folgejahr machen. Oder verstehe ich das falsch?
Falls mir jemand zu helfen weiß, wäre ich super dankbar.
Liebe Grüße,
Smamons
2 Antworten
Du hast ja Deine Steuererklärung für 2020 schon abgegeben (bzw. wenn nicht dann solltest Du die noch schleunigst nachreichen). Anhand dieser Erklärung werden dann die Vorauszahlungen festgesetzt.
Wenn Deine Einkünfte jetzt seit September höher sind, dann wird das natürlich noch nicht berücksichtigt. Du solltest Dir bewusst sein, dass es mit Abgabe der Erklärung zu einer Nachzahlung kommen kann.
Du kannst aber dem Finanzamt auch so mitteilen, wie hoch die Einkünfte 2021 und 2022 sein werden, und um eine Anpassung der Vorauszahlungen bitten.
Hab nochmal in die Ausgangsfrage geguckt. Du bezeichnest den Klavierunterricht als Deine Haupteinnahmequelle. Der Grundfreibetrag beträgt 9.744 Euro. Wenn Du die mit Deinen Einkünften nicht erreichst, dann fällt sowieso keine Einkommensteuer an.
Beachte aber, dass für die Anwendung des Grundfreibetrags eigentlich steuerfreie Einkünfte wie z. B. Arbeitslosengeld trotzdem berücksichtigt werden müssen.
Da kannst du im Grunde genommen schreiben, was du willst. Aber Vorsicht, danach könnte deine ESt.-Vorauszahlung festgelegt werden. Das würde zwar anschließend wieder verrechnet, aber du müsstest erst einmal zahlen. Gibst du zu wenig an, musst du später eben nachzahlen. Das kannst du dann ja später immer noch.