Gewerbe- Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung- vergangener Minijob?

7 Antworten

Den Minijob musst du nicht eintragen.

Und du bist sicher, dass du mit einem ( Brutto) Gewinn von 500€ in 2 Monaten leben kannst?

Es gehen deine Sozialabgaben, deine Steuer und sonstige Versicherungen auch noch ab.

Bei solchen Gewinnen spreche ich vom erweiterten Hobby, aber nicht von einer Selbstständigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
freestuff 
Beitragsersteller
 12.11.2019, 10:24

Es handelt sich um ein Nebengewerbe neben dem Studium. Sie haben Berufserfahrung? Als was? Im Finanzamt? Wenn ja wäre ich verwundert. Bei 500€ in 2 Monaten spricht dort (leider) niemand mehr von einem erweitertem Hobby.

JaBu84  12.11.2019, 13:32
@PatrickLassan

Ob Liebhaberei oder nicht können wir nicht beurteilen. Meine Umsätze im Nebengewerbe liegen auch nicht sehr weit oben ABER die Ausgaben sind geringer und somit fällt die Lieberhaberei weg.

PatrickLassan  12.11.2019, 13:37
@JaBu84

Darum ja auch 'eventuell'.

siola55  12.11.2019, 15:23
@freestuff

Ja genau:

Aus Vereinfachungsgründen sind Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens ( § 46 Abs. 3, 5 EStG bzw. § 70 EStDV).
siola55  12.11.2019, 15:25
@freestuff
Bei 500€ in 2 Monaten spricht dort (leider) niemand mehr von einem erweitertem Hobby.

Umsatz o d e r Gewinn???

JaBu84  12.11.2019, 10:21

Schon mal daran gedacht, dass sein Gewerbe vorläufig nur nebenberuflich läuft?

Griesuh  12.11.2019, 13:30
@JaBu84

Und weiter?

JaBu84  12.11.2019, 13:34
@Griesuh

Wie und weiter? Ohne weitere Hintergründe zu kennen davon auszugehen das davon Sozialabgaben etc. gezahlt werden müssen ist ja nicht richtig.
Ich arbeite vollzeit und habe ein Nebengewerbe, da fallen keine Sozialversicherungen an.

Das Gewerbe habe ich am 1.11 gestartet. Anfang diesen Jahres habe ich ca 1400€durch einen Minijob verdient.

Hey freestuff,

dies kommt drauf an, ob dein Minijob-Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet hat (kannst du aus deiner Entgeltabrechnung ersehen):

falls ja, dann mußt du diesen Minijoblohn überhaupt nicht in einer Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

Andernfalls wird ja individuell nach der Lohnsteuerklasse abgerechnet; will heißen, der Minijoblohn muß mit in die Ek-Steuererklärung: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  12.11.2019, 12:09
...und außerdem steht im Internet Einkommen aus Minijobs ist nicht Einkommensteuererklärungspflichtig.

Dieser Satz hat nur Gültigkeit, falls der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet!!! Dies ist an der Entgeltabrechnung ersichtlich.

Andernfalls ist der Minijoblohn einkommensteuerpflichtig!

klar kannst du bei Fragen dazu beim Finanzamt anrufen, wunder dich aber bitte nicht, wenn du eventuell keine Antwort bekommst, da das Finanzamt kein Steuerberater ist und (eigentlich) nicht steuerlich beraten darf. Versuchen kannst du es aber.

Die Fragen nach dem Einkommen für das ganze Kalenderjahr vom 01.01 bis 31.12

wenn der Minijob aber pauschal vom Arbeitgeber versteuert wurde (das ist die Regel) ist er für dich steuerfrei und du brauchst den da nicht mit anzugeben

Nein, musst du nicht eintragen. Und ja, du kannst auch wegen sowas beim Finanzamt anrufen.