Zahllast/Überschuss geschätzt (ELSTER, Fragebogen steuerliche Erfassung)?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du keine innergemeinschaftlichen Erwerbe und auch keine §13b-Umsätze hast, dann musst Du eben eine Null eintragen. Du sagst zwar dass Du das nicht kannst, aber mit etwas Übung solltest Du das hinkriegen!

Bei einer Null würde ich das als Zahllast bezeichnen. Aber wenn Du Überschuss auswählst, dann ist das wahrscheinlich auch egal.

Könntest du vielleicht mal sagen, wo man das genau findet; hier in dem formular finde ich das nicht unter 125, 126.

https://www.hamburg.de/contentblob/4144478/484da9ac53173794e1ae450c9b68a1fc/data/fragebogen-fseeu-2013.pdf

TypeMaster 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 23:01

Danke für deine Antwort. Ich mache das ganze per ELSTER. Da sieht das ganze ein wenig anders aus, ist bei meinem Finanzamt aber die einzige Möglichkeit.

Oben kann ich "Zahllast" oder "Überschuss" auswählen.

Der Wert bei "Summe" darf nicht leer oder Null sein.

Ich habe im Link mal einen Screenshot angehängt, dann sollte das ersichtlich sein.

https://ibb.co/5TXFKmV

berndauskleve  16.01.2022, 23:16
@TypeMaster

Ich glaube , das ist noch ein altes Formular, was ich da eingestellt hatte.

Hast du in 123 die Kleinunternehmerregelung angekreutzt ? Dann müßten eventuell die nächsten Punkte zur Schätzung der Umsatzssteuerzahllast entfallen.

Bei der gewinnermittlung mußt du übrigens deinen gewinn eintragen, und nicht den Umsatz. .

TypeMaster 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 23:20
@berndauskleve

Hab ich angekreuzt.

Alles klar, das dachte ich bisher auch, dass es entfallen müsste.
Aber ich kann das ja nicht leer lassen und keine 0 rein schreiben