Muss bei einer GbR jeder eine eigene Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Muss bei einer GbR jeder Gesellschafter eine eigene Umsatzsteuervoranmeldung machen? Natürlich gemäß der eigenen Beteiligungsquote.
Bei einer GbR handelt es sich ja nicht um eine eigene juristische Person, sondern setzt sich aus mehreren natürlichen Personen zusammen.
Oder reicht da eine Anmeldung von einer der Gesellschafter, da es ja für die GbR eine dedizierte Steuernummer gibt?
3 Antworten
Die Umsatzsteuer zahlt das Unternehmen auf dessen Umsätze. Die Gewerbesteuer zahlt das Unternehmen auf seinen Gewinn. Die Einkommensteuer zahlen die Gesellschafter der Personengesellschaft auf ihre Gewinnanteile.
Im übrigen gibt es ernsthafte Überlegungen, dass mit der Umsatzsteuer zu ändern. Grundlage ist ein BFH-Urteil, wo die Richter anscheinend besoffen waren. Das gibt Chaos, wird meines Wissens noch nirgendwo angewandt und soll hier nicht interessieren. Daher haben auch die anderen Antwortgeber dies richtig dargestellt.
Es muss unterschieden werden zwischen Ertragsteuern und Umsatzsteuer.
Zunächst werden die Einkünfte der GbR auf Gesellschaftsebene ermittelt und im zweiten Schritt den einzelnen Gesellschaftern anhand ihrer Beteiligungsquote zugerechnet.
Für die Umsatzsteuer gilt die GbR selbst als Unternehmer. Daher müssen Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärung für die GbR und nicht für die einzelnen beteiligten Gesellschafter abgegeben werden.
Die UStVA und USt Erklärung muss für die GbR, mit der Steuernummer der GbR, gemacht werden.