Gewerbeanmeldung - Gehören Bafög-Zahlungen in das Formular zur steuerlichen Erfassung?

1 Antwort

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Definitiv NEIN.

Mit sonstigen Einkünften ist was ganz anderes gemeint. Vor allem aber NUR steuerpflichtige, also nicht das Bafög. Die sonstigen Einkünfte sind erschöpfend in § 22 EStG genannt, z.B. Renten. Erschöpfend, bedeutet, alles was dort nicht genannt ist, sind keine sonstigen Einkünfte.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html#:~:text=Einkommensteuergesetz%20(EStG),22%20Arten%20der%20sonstigen%20Eink%C3%BCnfte&text=Eink%C3%BCnfte%20aus%20Leistungen%2C%20soweit%20sie,2%20oder%204%20geh%C3%B6ren%2C%20z.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ranaros 
Beitragsersteller
 01.08.2020, 10:28

Alles klar, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich habe mir das schon gedacht, war mir aber halt nicht zu 100% sicher, wollte halt keine Zahlungen weglassen, um evtl Stress mit dem Finanzamt zu bekommen. Ich trage dann jetzt nur die eventuellen Einkünfte bei der Gewerbe Zeile ein.