Gewerbeanmeldung - Gehören Bafög-Zahlungen in das Formular zur steuerlichen Erfassung?
Bafög Zahlungen sind ja steuerfrei, muss ich die trotzdem im Formular für das Finanzamt unter sonstige Einkünfte angeben? Ansonsten habe ich keine Einnahmen, würde bei Gewerbebetrieb 0€ für dieses Jahr und 1000€ für das Folgejahr angeben.
1 Antwort
Definitiv NEIN.
Mit sonstigen Einkünften ist was ganz anderes gemeint. Vor allem aber NUR steuerpflichtige, also nicht das Bafög. Die sonstigen Einkünfte sind erschöpfend in § 22 EStG genannt, z.B. Renten. Erschöpfend, bedeutet, alles was dort nicht genannt ist, sind keine sonstigen Einkünfte.
Alles klar, vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich habe mir das schon gedacht, war mir aber halt nicht zu 100% sicher, wollte halt keine Zahlungen weglassen, um evtl Stress mit dem Finanzamt zu bekommen. Ich trage dann jetzt nur die eventuellen Einkünfte bei der Gewerbe Zeile ein.