Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Promoter aus?
Hi,
ich bin nun Promoter (Student) und fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Vielleicht haben einige damit schon Erfahrung und können mir helfen.
Zu Punkt 2.1 Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit wollte ich hinschreiben: Promotion, Marktforschung, Kundenbetreuung, Interviewer, Verteilen von Werbemitteln (ich weiß, dass das nicht alles reinpasst...Sicherlich kann man da etwas viel einfacheres hinschreiben. Ich denke nur "Promotion" ist zu allgemein.
Zu Punkt 2.2 Anschrift des Unternehmens Als Bezeichnung: Promotion? Da ich kein Unternehmen habe, kann ich auch keine Anschrift angeben oder muss ich stattdessen einfach meinen Wohnsitz angeben?
Zu Punkt 2.6 Gründungsform Da kann ich ja das Datum des Beginns der Tätigkeit als Promoter angeben aber eine Anschrift eines Unternehmen kann ich da ja wieder nicht angeben, da nicht vorhanden...
Zu Punkt 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit nehme ich an oder?
Zu Punkt 4 Angaben zur Gewinnermittlung Da muss ich ja nichts angeben
Zu Punkt 5 Da muss ich ja auch nicht angeben
Zu Punkt 6 auch nichts...
Erst wieder zu Punk 7.3 Ich verdiene sicherlich unter 17500 als Promoter :D...aber welchen der beiden Punkte muss ich dann ankreuzen oder muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?
Zu Punkt 7.5 Steuerbefreiung Was muss ich da ankreuzen, bzw. muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?
Zu 7.9 und 8 Muss ich ja auch nichts angeben
2 Antworten
Du hast ein Gewerbe angemeldet und somit hast Du auch ein Unternehmen und sei es noch so klein. Du erzielst als Promoter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus selbständiger Arbeit. Den Gewinn ermittelst Du nach § 4 Abs. 3 EStG, das ist die sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung bei der einfach die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt werden. Du bist zunächst selbstverständlich umsatzsteuerpflichtig, kannst aber, wenn der Jahresumsatz unter EUR 17.500 ist die sog. Kleinunternehmerregelung beanspruchen. D.h. Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung (darfst in Deinen Rechnungen auch keine USt ausweisen) und führst somit auch keine USt an das FA ab. Im Gegenzug darfst Du die Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmern für Dein Unternehmen in Rechnung gestellt wird, auch nicht als Vorsteuer abziehen. Der Name des Unternehmens kann z.B. "Nachname Promotion" heissen, das machen am Anfang viele so. Der Sitz des Unternehmens ist, wenn Du kein extra Büro hast, da wo Du wohnst. Jetzt müsstest Du den Fragebogen korrekt ausfüllen können.
Vielen Danke lyoni! Schicke gleich den Fragebogen ab!
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