Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Promoter aus?

2 Antworten

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Du hast ein Gewerbe angemeldet und somit hast Du auch ein Unternehmen und sei es noch so klein. Du erzielst als Promoter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus selbständiger Arbeit. Den Gewinn ermittelst Du nach § 4 Abs. 3 EStG, das ist die sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung bei der einfach die Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt werden. Du bist zunächst selbstverständlich umsatzsteuerpflichtig, kannst aber, wenn der Jahresumsatz unter EUR 17.500 ist die sog. Kleinunternehmerregelung beanspruchen. D.h. Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung (darfst in Deinen Rechnungen auch keine USt ausweisen) und führst somit auch keine USt an das FA ab. Im Gegenzug darfst Du die Umsatzsteuer, die Dir von anderen Unternehmern für Dein Unternehmen in Rechnung gestellt wird, auch nicht als Vorsteuer abziehen. Der Name des Unternehmens kann z.B. "Nachname Promotion" heissen, das machen am Anfang viele so. Der Sitz des Unternehmens ist, wenn Du kein extra Büro hast, da wo Du wohnst. Jetzt müsstest Du den Fragebogen korrekt ausfüllen können.

Markus040611991 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 13:58

Vielen Danke lyoni! Schicke gleich den Fragebogen ab!

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