Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Brutto oder Netto
Hallo, ich fülle gerade meinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aus.
Hier muss ich dann meine geplanten/geschätzten Einkünfte für dieses und nächstes Jahr eingeben und auch die von meiner Frau.
Hier ist Brutto einzugeben denke ich, also der Bruttolohn meiner Frau, die Angestellte ist und bei mir der Brutto Lohn meiner selbstständigen Tätigkeit ohne Umsatzsteuer, oder?
will es richtig machen.
Danke und schönes WE, Rafael
4 Antworten
Hallo Rafael,
- ich hab eben mal gegooglet.
- Es gibt wirklich unzählige Beispiele und Erklärungen
- Allerdings kommt es bei den Formularen auch auf das zuständige Bundesamt an
Wenn du mal googlest: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- findest du sicher genau das was du suchst, musst eben nur darauf acht, das es dein - Bundesland ist.
- Hab auch Muster gesehen, die bereits ausgefüllt waren
- Es ist aber angegeben ob nach Brutto oder Netto gefragt wird.
Wünsche dir viel Erfolg und hoffe meint Tipp war eine hilfreiche Antwort
Schönes Wochenende
Hi ja danke der war schon hilfreich.
hab hieraus entnommen, dass Tätigkeiten aus Nichtselbstständigkeit Brutto angegeben werden, und bei Selbstständigkeit eben der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Umsatzsteuer.
Stimmt dann hoffe ich so.
der Brutto Lohn meiner selbstständigen Tätigkeit ohne Umsatzsteuer
Da fängt doch der Wahnsinn schon an. Selbstständige haben in der Regel keinen Lohn. Sie haben Betriebseinnahmen, Honorare oder was auch immer.
Und ja, Angaben zum Bruttolohn der angestellten Ehefrau sind zu machen, wenn dies zur Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen erforderlich ist. An dieser Stelle möchte dann das Finanzamt aber auch den voraussichtlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wissen. Gewinn, nicht Umsatz.
Alle Angaben immer in Brutto, müßte auch so auf dem Formular stehen. Ansonsten empfehle ich dir in der Gewinnvorschau sehr vorsichtig zu sein, d.h. nicht zu hoch ansetzen, d.h. nur was relativ sicher ist. Denn auf der Basis deiner Gewinnvorschau und dem Bruttoverdienst der Ehefrau wird deine evt. Steuervorauszahlung festgelegt. Diese Vorauszahlungen müßtest du auch machen, wenn deine Einkünfte nicht funktionieren!! Ansonsten würde ich noch hinweisen. dass es eine Kleinunternehmer-Regelung bei der Umsatzssteuer gibt. Dazu wurden hier schon zahlreiche Fragen beantwortet. Viel Erfolg
Brutto Lohn meiner selbstständigen Tätigkeit ohne Umsatzsteuer, oder?
Selbständige erhalten keinen Lohn.
Da wo nach Umsatz gefragt wirst trägst du deinen geschätzten Umsatz ein. Wenn du Kleinunternehmer bleiben willst, sollte der Wert 1/3 von 17.500,- € für das laufende Jahr nicht übersteigen.
Da wo nach Gewinn gefragt wirst, trägst du diesen ein. Du musst doch eine ungefähre Idee haben, wie hoch deine Betriebskosten sind.