Vor unserer Sanierten Altbauwohnung wird ein Spielplatz gebaut. Kann ich die Miete mindern?

15 Antworten

Lärm von einem öffentlichen Spielplatz ist kein Mietminderungsgrund. Wer allerdings besonders unter diesem Lärm leidet und der Spielplatz wurde gebaut, nachdem der Mieter die Wohnung gemietet hat, kann eine Kündigung aus wichtigem Grunde aussprechen.

BGB § 537 Abs. 1, Satz 1; MietHöReglG § 2 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 554a

AG Charlottenburg, AZ.: 8 C 497/87 vom 17.11.87

Kinderlärm ist die Musik der Zukunft! Wie kann man nur über Mietminderung wegen eines Spielplatzes nachdenken!? Und abends sind keine Kinder mehr auf dem Spielplatz! Der Vermieter hat es vielleicht vor einem Jahr noch nicht gewusst - und wenn schon. Du bist an diese Wohnung nicht gebunden und kannst jederzeit dir eine andere suchen.

Ein Kinderspielplatz vor dem Haus ist sogar ein MUSS in Neubaugebieten. Ich bezweifle sehr, dass du da die Miete mindern kannst. In dem Fall gibt dir aber der Mieterschutzbund kompetentere Auskunft.

Vielleicht wusste ja selbst der Vermieter nichts davon. Mietminderung halte ich für ausgeschlossen, dann eher eine neue Wohnung suchen. Es ist natürlich schon traurig, wenn man wegen spielender Kinder eine Mietminderung haben möchte. Mir sind spielende Kinder jederzeit herzlich willkommen, denn den Kindern gehört doch die Zukunft, oder nicht!!!

Solche Leute wie du werden irgendwann echt für den Untergang dieses Landes sorgen. Du solltest dich echt nicht wundern hier nur Anfeindungen zu erhalten. Wohngegenden für Familien attraktiv zu machen ist ne super Sache. Zieht doch in eine Hütte im Wald und sterbt einsam und allein ohne Kinder. Hoffentlich ist die Rentenkasse bereits alle wenn es euch betrifft.