Darf man Miete mindern, wenn die Hausordnung nicht gemacht wird und der Vermieter sich nicht kümmert

3 Antworten

Das sind ja mal wieder tolle Ratschläge die ich da lesen muss. Tatsache ist doch, dass die Hausordnung Teil des Mietvertrages ist. Dementsprechend hat der Vermieter auch die Verantwortung, die Einhaltung derselben zu überwachen. Wenn gas dort (in der Hausordnung) festgelegt und damit vereinbart ist, bist du zunächst verpflichtet, den Vermieter über Verstöße zu informieren. Wenn die Sache schon ½ Jahr ansteht, bestünde vermieterseitig die Möglichkeit, eine Firma damit zu beauftragen und der säumigen Mieterin das in Rechnung zu stellen. Der Vermieter ist ja bekannterweise verpflichtet, die Mietsache, dazu gehören auch das Treppenhaus und andere gemeinschaftlich nutzbare Räumlichkeiten, in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben und zu erhalten. Also müsste er nun handeln, tut es aber nicht. Demzufolge darfst du, nach schriftlicher Aufforderung und Ankündigung auch die Miete mindern, sogar bis zu 6 Monate rückwirkend. Allerdings würde ich max. 1 % von der Bruttomiete ansetzen. Eine andre, vermutlich wirksamere Möglichkeit besteht darin, dass du das Zurückbehaltungsrecht eines Teiles der Nettomiete ausübst, den müsstest du nach Abstellung des Mangels aber nachzahlen. Allerdings könntest du hier 5 bis 10 % ansetzen. Es bedarf hierzu auch der Information des Vermieters (schriftlich) und ist nur auf die Zukunft gerichtet.

Bevor ich den Dreck in meine Wohnung trage, putze ich ihn selber weg. Dann würde ich mit den Nachbarn darüber reden und sie freundlich bitten, hin- und wieder das putzen zu übernehmen, da es ja kein Zustand sei, wenn Andere immer den Dreck wegmachen. Der Vermieter hat mit eurem Unrat nichts zu tun.

trulli1954 
Beitragsersteller
 12.07.2009, 23:07

Soll ich die Faulheit der anderen noch unterstützen?

geniesserin  13.07.2009, 13:23
@trulli1954

Nein, deshalb würde ich ja vorbildlich vorangehen, den Dreck wegmachen und dann mit dem Nachbarn reden. Schließlich will man ja das Problem lösen und nicht weiter den Schmutz in die eigene Wohnung tragen - oder?

Soweit ich weiß ist man als mieter nicht verpflichtet zu kehren öä also wirst du da nichts machen können