Beweislast Marderbefall im Dach
Hallo,
ich wohne in einer Dachgeschosswohnung zur Miete und habe seit gestern einen Marder in der Zwischendecke zum Dach. Ich erwäge eine Mietminderung, da persönliche Gespräche mit meinem Vermieter keinen Erfolg brachten. Nun ist in so einem Fall der Mieter in der Beweislast.
Fragen:
Wie beweise ich denn, dass ich einen Marder unterm Dach habe, wenn er nur rumläft und sonst nix weiter tut?
Was ist, wenn ich nun die Miete mindere und der Marder von allein wieder verschwindet und vielleicht später irgendwann mal wieder kommt oder gar nicht wieder kommt?
Wie lang kann man da die Miete mindern?
Wer muss beweisen, das der Marder weg ist?
Darf ich überhaupt die Miete mindern, wenn ich gar keinen richtigen beweis habe, dass der Marder da ist (ich kann das ja nur sagen, das ich einen habe aber deshalb muss man es mir nicht glauben)?
Danke
5 Antworten
- Mehrere Zeugen, die die Laufgeräusche hören
- Dann ist die Mietminderung hinfällig und muss erneut vorgenommen werden
- Solange ein Mietmangel vorliegt
- Ein nicht vorhandener Mietmangel muss nicht bewiesen werden
- Ohne Beweis ist die Einleitung der Mietminderung aufgrund eines Mietmangels nicht zu empfehlen. Versuche es mit einer elektronischen Marderscheuche, die du bei Bedarf immer wieder einsetzen kannst oder kündige deinen Unterdachwohnbesitz. Die Auseinandersetzung mit dem Vermieter ist anstrengender und eventuell erfolglos.
Es können nur Laufgeräusche bezeugt werden. Solange keine Sichtung der Tiere erfolgte, halte ich nur Gehörtes als Beweis durch die Familie für nicht ausreichend. Waschbären sind auch anzunehmen.
So lange du einen Missstand nicht beweisen kannst, ist das erst einmal eine Behauptung. Wenn du also die Miete minderst, läufst du Gefahr die Kündigung zu bekommen.
willst du den marder verscheuchen oder miete einsparen? den vermieter schriftlich informieren,dass er den jagdausübungsberechtigten informiert,der sich um alles kümmert.
Eine Lebendfalle einsetzen und das Tier dann im Wald aussetzen. Kann allerdings sein das es zurückfindet wenn man es nicht weiter entfernt aussetzt. Beim Transport zudecken, damit es die Orientierung verliert.
Zeugen...
Was soll dann sein?
Solange er stört...
Niemand, wenn ein Fachmann das macht, wird das angenommen...
Sicher, ohne Beweis muss das aber niemand akzeptieren...
Danke für die Antworten
Reichen meine Frau und ich als Zeugen aus?