Beweislast Marderbefall im Dach

5 Antworten

  1. Mehrere Zeugen, die die Laufgeräusche hören
  2. Dann ist die Mietminderung hinfällig und muss erneut vorgenommen werden
  3. Solange ein Mietmangel vorliegt
  4. Ein nicht vorhandener Mietmangel muss nicht bewiesen werden
  5. Ohne Beweis ist die Einleitung der Mietminderung aufgrund eines Mietmangels nicht zu empfehlen. Versuche es mit einer elektronischen Marderscheuche, die du bei Bedarf immer wieder einsetzen kannst oder kündige deinen Unterdachwohnbesitz. Die Auseinandersetzung mit dem Vermieter ist anstrengender und eventuell erfolglos.
freddy1987 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 07:13

Danke für die Antworten

Reichen meine Frau und ich als Zeugen aus?

Gerhart  09.08.2013, 09:02
@freddy1987

Es können nur Laufgeräusche bezeugt werden. Solange keine Sichtung der Tiere erfolgte, halte ich nur Gehörtes als Beweis durch die Familie für nicht ausreichend. Waschbären sind auch anzunehmen.

So lange du einen Missstand nicht beweisen kannst, ist das erst einmal eine Behauptung. Wenn du also die Miete minderst, läufst du Gefahr die Kündigung zu bekommen.

willst du den marder verscheuchen oder miete einsparen? den vermieter schriftlich informieren,dass er den jagdausübungsberechtigten informiert,der sich um alles kümmert.

Eine Lebendfalle einsetzen und das Tier dann im Wald aussetzen. Kann allerdings sein das es zurückfindet wenn man es nicht weiter entfernt aussetzt. Beim Transport zudecken, damit es die Orientierung verliert.

  1. Zeugen...

  2. Was soll dann sein?

  3. Solange er stört...

  4. Niemand, wenn ein Fachmann das macht, wird das angenommen...

  5. Sicher, ohne Beweis muss das aber niemand akzeptieren...