Gartenhaus vom Vermieter versperrt?

5 Antworten

Also, ich hätte dich als Vermieter auch nicht mehr lieb, wenn ich dir soviel Kohle zurückzahlen müsste..... :-))

Zum Gartenhaus:

Garten und Gartenhaus Bestandteil des Mietvertrages? Dann darf der Vermieter das Gartenhaus natürlich nicht versperren und nicht mal den Garten ohne deine Zustimmung betreten.

Garten und Gartenhaus nicht Bestandteil des Mietvertrages, sondern nur die Nutzung gestattet? Dann darf der Vermieter das - allerdings nicht, ohne dir vorher die Möglichkeit geben, dein Eigentum aus dem Gartenhaus zu räumen.

ja, sicher, brich es doch auf

das warst du doch nicht, das war irgendwer, den das schloss gestört hatte, aber doch nicht du

das muss dir erst mal beweisen, dass du es warst

dass es dir nutzt, reicht nicht, er muss dich dabei schon sehen

aber so ganz astrein bist du auch nicht, 3x1700nk zuviel zahlen...

meine mieterin ist wegen 1,34€ zum mieterschutzbund gegangen udn war nicht mal vorsatz von mir

johnnymcmuff  15.10.2018, 18:49

aber so ganz astrein bist du auch nicht, 3x1700nk zuviel zahlen...

Der Vermieter hat wahrscheinlich mehrere Jahre keine Nebenkostenabrechnung erstellt und der Mieter konnte deshalb die ganzen Vorauszahlungen zurückfordern.

myotis  15.10.2018, 19:40

Aufbrechen ist eine Straftat - Selbstjustiz ist nicht! - mindestens Sachbeschädigung, ggf. sogar Hausfriedensbruch = das wird gegenüber dem Vermieter sicher keine Verbesserung bringen!

wien3000  15.10.2018, 20:51
@myotis

Ob es Hausfriedensbruch wäre hängt ganz stark davon ab wie die Nutzung des Gartens und des Gartenhäuschens im Mietvertrag geregelt ist. Sollte der Garten und das Häuschen zur Mietsache gehören kann der Mieter gar keinen Hausfriedensbruch begehen und das Aufbrechen des Schlosses dürfte in dem Fall im Rahmen der Selbsthilfe oder auch Notwehr gedeckt sein.

myotis  15.10.2018, 21:00
@wien3000

Notwehr ist nur zur Abwehr einer "gegenwärtigen Gefahr" zulässig, ein Schloß aufbrechen ist nicht die Lösung...

Wenn dieses widerrechtlich (wenn der Mieter den Garten und die Hütte anteilig oder gar alleine nutzen kann - und das im Mietvertrag drinsteht!) angebracht ist, dann kann man das anzeigen - unter Umständen ist es Hausfriedensbruch durch den VERmieter (wenn der Mieter den Garten und die Hütte lt. Mietvertrag ALLEINE nutzen darf...)

wenn die Hütte (allein) dem Vermieter zusteht, dann kann der Mieter die Herausgabe seines Eigentums (der Geräte) verlangen, ggf. auf juristischem Wege - damit macht sich der Mieter auch nicht beliebter, bleibt aber unangreifbar(er) als bei Selbstjustiz!

wenn es nur um einen gammligen Eimer oder so geht - Augen verdrehen und Eimer abschreiben :-)

JamesEarlJones  15.10.2018, 21:04
@myotis

doch, das ist die lösung, das wird den vermieter fuchsteufelswild machen, ich kenne das genau

wenn er da in gutsherrenart ein schloss anbringt, der mieter bricht es auf und leugnet das noch

das ist ein traum, wie der an die decke geht

Fordern Sie auch das mietvertraglich vereinbarte Nutzungsrecht und eine Entschädigung wegen des entgangenen Nutzens über den gleichen Anwalt ein, der Ihnen bereits erfolgreich die NK-Erstattung besorgt hat.

Garnieren könnte man das Ganze noch mit einer Klage wegen verbotener Eigenmacht.

... jetzt hat er mich nicht mehr lieb :)

Daran allerdings dürfte sich danach nichts ändern!

Selber knacken sollten Sie das Schloß bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über Ihr vertraglich zugesichertes Nutzungsrecht keinesfalls.

Ich wohne mit meinen Kindern jetzt über 4 Jahre in der Wohnung, habe das Gartenhaus genutzt und den Garten auch.

Die Frage ist nicht die jahrelange Nutzung, denn ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Die Frage ist ob der Garten Bestandteil des Mietvertrages ist und da nicht nur nur Mitbenutzung steht.

Wenn der Garten mitvermietet ist, dann hat der Vermieter Hausfriedensbruch gemacht und zugleich verbotene Eigenmacht.

In dem Fall würde ich den Vermieter schriftlich abmahnen ihm verbieten noch einmal den Garten zu betreten noch Dein Eigentum zu verschließen und mit einem Bolzenschneider das Schloss knacken.

zu unserer Mietwohnung gehört ein Gartenanteil mit Gartenhaus, wo sich seit jahren auch unsere Sachen darin befinden.

Setze mal die genaue Klausel hier als Kommentar rein.

zu unserer Mietwohnung gehört ein Gartenanteil mit Gartenhaus,

Was auch im Mietvertrag steh?