Loch in Wand (Altbau) - wer haftet hierfür - Mieter oder Vermieter?

3 Antworten

Der Schaden bzw. die defekte Stelle ist wohl nicht gestern, sondern scheint schon länger vorhanden zu sein. Wenn es tatsächlich ein Hohlraum hinter der Tapete bzw. Wandputz ist, kommt der VM für den Schaden auf.

Allerdings solltest du es unverzüglich dem VM melden, denn dieser hat für eine einwandfreie Wohnung zu sorgen was auch die Instandhaltung betrifft. BGB § 535.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern du mit "drübergefahren" eine Handbewegung meinst, kommt der Vermieter auf. Du hast die Wohnung in üblicher Art verwendet. Je nach Vertrag gibt es aber eventuell einen Eigenanteil.

Gerhart  02.08.2019, 09:22

Ein typischer verdeckter Mangel ! Da ist nichts mit Eigenanteil - Alles Vermietersache!

Blaumann759 
Beitragsersteller
 02.08.2019, 16:55
@Gerhart

Danke, für die Infos. Gibt scheinbar noch wenige Vernünftige, die es auf dieser Seite aushalten.

DerSchokokeks64  02.08.2019, 19:01
@Gerhart

stimmt auch wieder...

Häng einfach ein Bild drüber und gut ist

Gerhart  02.08.2019, 09:25

Nein ! Der Vermieter muss den baulichen Zustand für die Mietsache garantieren. Was, wenn gegen Mietende der Vermieter dem Mieter schuldhaftes Handeln vorhält?