Loch in Wand (Altbau) - wer haftet hierfür - Mieter oder Vermieter?
Hallo,
an einer Stelle in der Tapete bin ich ohne viel Druck drübergefahren und sofort kam ein Loch zu Stande, ca. eine handfläche groß. Es handelt sich um eine Altbauwohnung und hinter dieser Stelle ist ein Hohlraum.
Ich wollte hier mal vorweg fragen, wer hier zur Beseitigung die Kosten trägt.
MfG
3 Antworten
Der Schaden bzw. die defekte Stelle ist wohl nicht gestern, sondern scheint schon länger vorhanden zu sein. Wenn es tatsächlich ein Hohlraum hinter der Tapete bzw. Wandputz ist, kommt der VM für den Schaden auf.
Allerdings solltest du es unverzüglich dem VM melden, denn dieser hat für eine einwandfreie Wohnung zu sorgen was auch die Instandhaltung betrifft. BGB § 535.
Sofern du mit "drübergefahren" eine Handbewegung meinst, kommt der Vermieter auf. Du hast die Wohnung in üblicher Art verwendet. Je nach Vertrag gibt es aber eventuell einen Eigenanteil.
Häng einfach ein Bild drüber und gut ist
Nein ! Der Vermieter muss den baulichen Zustand für die Mietsache garantieren. Was, wenn gegen Mietende der Vermieter dem Mieter schuldhaftes Handeln vorhält?
Ein typischer verdeckter Mangel ! Da ist nichts mit Eigenanteil - Alles Vermietersache!