Vor und Nachteile einer Gleichstellung für Schwerbehinderte?
Hallo, ich habe mal eine Frage wegen Gleichstellung nach § 2 Abs.3 Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.
Ich bin zur Zeit 43 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt. Seit anfang Mai habe ich von einem Versorgungsamt 30 % Schwerbehinderung wegen meinem Rückenleiden erhalten. Wäre es sinnvoll wenn ich über das Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung beantrage? Könnte es vielleicht einen Nachteil gegenüber mein Arbeitgeber sein? Ich bin mir bis jetzt nicht bewusst welche Auswirkungen das für meine berufliche Zukunft haben könnte.
Vielleicht ist ja hier jemand der sich mit dem Arbeitsrecht auskennt.
Auf eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Mit einem Grad von 30 hast du noch keine Sonderansprüche.
Erst ab GdB von 50 wirst du als Schwerbehindert anerkannt.
Jedoch:
Wer hat das Recht auf eine Gleichstellung? Personen mit einem GdB von mindestens 30können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Nach dem Gesetz soll eine Gleichstellung dann vorgenommen werden, wenn jemand aufgrund seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten kann. Es muss aber ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen.
Das heißt, auch Personen, bei denen nur ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde, können so von einzelnen Vorteilen einer anerkannten Schwerbehinderung profitieren. Geregelt ist die Gleichstellung in § 2 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 68 Abs. 2 und 3 SGB IX.
Nachzulesen hier:
Nachteile hast du eigentlich keine.
nur den Vorteil, dass du den selben erweiterten Kündigungsschutz genießt. das ist aber auch schon alles. mehr Vorteile hast du dadurch nicht.
jetzt nicht unbedingt ein Nachteil, aber etwas dennoch berücksichtigt werden sollte... der Arbeitgeber erhält vom Arbeitsamt nach der Antragstellung Formulare zum Ausfüllen. dort werden Angaben zu deiner Tätigkeit eingetragen usw.
heißt im Umkehrschluss, er erfährt dadurch, dass ein Behinderungen von mind. 30 aber unter 50 vorliegt.
die Bewilligung der Gleichstellung erfolgt, wenn der Arbeitgeber zudem auf diesem Formular einträgt, dass das Behalten und Ausüben deines Arbeitsplatz durch die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen bereits gefährdet ist.
Ich nehme mal an, eine Gleichstellung von 30 auf 50, bei dem AA. Ein Nachteil ergibt sich daraus nicht. Der Vorteil besteht lediglich darin, dass es dem AG erschwert wird dich zu kündigen. Er braucht eine Genehmigung eines Behindertenbeauftragten.
Moin,
also der NAchteil der dir entstehen kann, ist das man im Unternehmen weniger gut auf dich zu sprechen ist. Mit der Gleichstellung ist Papierkram und somit Arbeit verbunden.
Der Vorteil für dich ist, dass es schwieriger ist dich zu kündigen.
Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass deine Person bei der Ausgleichsabgabe berücksichtigt wird. (Was die Sache für größere Firmen wieder interessant macht) und dass alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zB Arbeitsassistenz)) abgerufen werden können.
Ich würde mich fragen, stimmt das Klima in der Firma und dann schauen ob man im Vorfeld offen das Thema erörtern kann.
LG
Was sollte denn an einer Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen nachteilig sein ???