Vespa auf Behindertenparkplatz erlaubt?

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Also egal wie du behindert bist und egal was du fährst (PKW oder Roller). Du darfst nur einen Sonderparkplatz für Behinderte (Z. 314 + z.Z. 1044-10) nur nutzen wenn du auch einen Sonderparkausweis für Behinderte hast (blau oder orange muss der sein).

Na und diesen musst du im Original (keine Kopie zulässig) sichtbar am FZ anbringen, egal welches FZ du da abstellst.

Aber mal ganz ehrlich, wo wohnst du das man dort sein Zweirad nicht auf dem Gehweg abstellen kann (wenn man niemanden behindert)?

Anton96  24.04.2014, 21:09

Der Ausweis muss blau sein der Gelbe berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen sondern erlaubt nur die Parkerleichterungen zu nutzen die man auch mit dem blauen hat,

archilles66  25.04.2014, 12:30
@Anton96

Kleine Korrektur lieber Anton96 - der Sonderparkausweis für Schwerbehinderte muß blau oder orange sein. Der Europäische Sonderparkausweis für Schwerbehinderte ist blau + der aus Brandenburg zum Beispiel ist mit gleichen Rechten orange

Lediglich der grüne, grüngelbe (oder was auch immer für einen Farbton) habende Schwerbeschädigten-Ausweis berechtig nicht zum parken auf Sonderparkflächen für Schwerbehinderte.

LG

archilles66  05.05.2014, 09:36
@archilles66

danke für den Stern... ;-))

Anton96  30.07.2014, 18:36
@archilles66

Kleine Korrektur mit dem Gelben darf man nicht auf einem Behindertenparkplatz parken, Quelle StVO. Ich lasse mich gerne korrigieren, dann aber bitte richtig. Also her mit den Belegen für deine Aussage.

archilles66  31.07.2014, 09:45
@Anton96

Ich weiß nicht wie gelb orange ist, ich denke fast wir meinen beide das Gleich... ;-))

Ich konnte hier keine Datei mehr einfügen, darum habe ich unten einen neuen Komentar mit einem Muster von einem Orangen Sonderparkausweis für Schwerbehinderte gepostet.

Fakt ist - mit beiden darf man einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte nutzen...


Zeichen 314 + z.Z. 1044-10

Das Problem ist wohl eher, den Ausweis so zu befestigen, dass er Dir nicht gestohlen werden kann. Ein Auto kann man abschließen, was natürlich auch nur bedingt sicher ist, aber bei nem Roller ist die Wahrscheinlichkeit ungleich höher. Eine Kopie ist m.W. nach nicht erlaubt. Zumindest hier in Berlin bekommst Du bei einer Kopie mächtig Probleme.

Prinzipiell gelten für den Roller die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also auch beim Parken.

Allerdings müßte man dann den Ausweis hinter die Windschutzscheibe legen und da gibt es praktische Probleme. Ähnlich wie beim Parkschein.

Der Roller darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden.

Darf nicht, kann und soll aber.

Nur mit einem G darfst du auf keinem Schwerbehindertenplatz parken. Dafür brauchst du eine besondere Genehmigung. Du wirst abgeschleppt und es kostet viel Geld, wenn sie dich aufschreiben.

cat64k  22.04.2014, 22:20

Er hat geschreiben das er ein G hat ;-)

FataMorgana2010  22.04.2014, 23:12
@cat64k

Ja, und kuehlerkopf hat zu Recht geschrieben, dass das nicht ausreicht. Er müsste ein aG haben und dann den Parkausweis beantragen.

dasistnett 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 23:20
@FataMorgana2010

Was heißt "aG", amputiert? Wenn ja, ist ein Behinderter mit steifem Bein weniger behindert als ein Behinderter mit Beinprothese?

June1o  23.04.2014, 06:05
@dasistnett

G bedeutet Gehbehinderung. aG bedeutet Außergewöhnliche Gehbehinderung, wie z.B. eine Querschnittlähmung.

kuehlerkopf  23.04.2014, 10:47
@June1o

aG bedeutet einfach, wenn du keine paar Schritte mehr laufen kannst. Und um dieses aG zu bekommen ist es ein langer und schwerer Weg. Ich selbst habe auch ein G, kann mich aber nicht auf einen Behindertenparkplatz stellen. Z.B. ist er gedacht für Rollstuhlfahrer, Menschen mit sehr schwerem Asthma usw.

Hey, also erst einmal kann ich dir das so genau nicht sagen und ich kann es dir auch nicht versichern, aber eigentlich müsstest du mit deiner Version recht haben... Es geht ja auch in erster Linie um den Fahrer, der dort parkt, weil er eben diesen Nachteil hat! Mit der Befestigung eines Nachweises wird schwer. Es kann bestimmt nicht falsch sein eine Kopie am Fahrzeug zu befestigen, aber es könnte ja immer wegwehen oder so. Das Selbe gilt für Parkscheine. Wenn du dich zum Beispiel mit deinem Roller auf einen Parkplatz stellst, dann musst du zumindest ein Ticket ziehen und es bei Bedarf nachreichen und deine Unschuld beweisen... Ich hoffe, es hilft dir ein bisschen weiter und noch viel erfolg :)