Schwerbehinderung GdB50, muss sich der Arbeitgeber mit verminderter Leistung abfinden?
Ich gehe nach einer Krebserkrankung wieder voll arbeiten, 3 Monate nach der OP, 3 Tage nach der letzten Bestrahlung.
Ich habe für 3 Jahre GdB50 erhalten.
Auf der Arbeit mache ich das Selbe wie vorher, meiner Meinung nach auch genauso schnell. Die Kollegen sind der Meinung, wenn ich kleinere Freiräume habe, muss ich mich ihnen als Hilfe anbieten und deren Arbeit mitmachen.
Ich bin aber noch nicht voll wiederhergestellt, hatte auf Wiedereingliederung und AHB verzichtet.
Auch der Chef sagt, nachdem die Kollegen sich beschwert hatten, dass ich zu langsam bin und mich angeblich davor drücke, nonstop zu arbeiten, ich sei seit meiner Rückkehr zu langsam.
Ich hatte seit meiner Rückkehr mit starken Verbrennungen durch die Bestrahlung zu kämpfen, Rissen in der Haut, habe mich mit Erkältung angesteckt, aktuell habe ich eine Infektion an der bestrahlten Haut.
Dennoch war ich ohne eine einzige AU arbeiten.
Ich habe nun mit der Schwerbehinderten Vertretung vom Betriebsrat gesprochen und diese sagten mir, ich müsse das alles nicht.
Mir wurde ans Herz gelegt, die Reha zeitnah nachzuholen (Antrag ist in der Mache). Weiterhin sagte man mir, dass man mit dem Chef reden werde, da er auf meinen Zustand Rücksicht zu nehmen habe..
Es fiel die Aussage, er müsse bei GdB50 nach einer Krebserkrankung sich mit 50% Einschränkung abfinden.
Ich bin bereit mehr zu leisten, die SBV sagt aber, ich muss nur das leisten, was ich kann und stehe unter besonderem Schutz, insbesondere wegen der psychischen Belastung durch den Krebs.
Ein Kollege, der das mitbekam und selber GdB50 wegen Neurodermitis und Lunge hat, sagt, was die SBV zu GdB50 und Arbeitsleistung sagt, sei Schwachsinn.
Ich müsse 100% leisten, da ich auch 100% bezahlt werde. Was stimmt?
19 Antworten
es ist ein weit verbreiteter irrtum, dass man dem arbeitgeber eine bestimmte leistung schulden würde. man schuldet ihm aber arbeitszeit.
der GdB würde auch keinen sinn machen, wenn man tatsächlich mit einem GdB so viel wie ein gesunder leisten müsste. den GdB kriegt man doch, weil man nicht so viel leisten KANN wie ein gesunder.
dein arbeitgeber hat einen finanziellen vorteil durch deinen GdB und deshalb einen ausgleich dafür, dass du nicht so viel leisten kannst, wie vorher.
du kannst den integrationsfachdienst und den betriebsrat fragen, ob sie dich unterstützen können z.b. durch ein aufklärendes gespräch mit dem vorgesetzten.
du musst allerdings auch zeigen, dass du dich verändert hast. wenn du krank bist, dann lass dich gefälligst AU schreiben. die meckern auch, wenn du nicht AU bist und dich krank zur arbeit schleppst.
Ich werde das mit der AU zukünftig machen.
Melde dich bei dem Integrationsfachdienst der Stadt wo dein Arbeitgeber ist und lass dich beraten.
Bei einer Anschlussheibehandlung kann auch das Ergebnis sein, dass man noch nicht wieder arbeitsfähig ist.
Bei einer BEM auch.
Es gibt auch die EU Rente, die zeitlich befristet ist, um zu gesunden.
Und es gibt finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber, wenn deine Leistungsfähigkeit gesunken ist.
Es gibt dazu verschiedene Variationen und die solltest du kennen.
Dass man mit 50% Leistungsfähigkeit bei der Arbeit erscheint und automatisch alles gut läift, ist fast unmöglich.
Ich arbeite ja nicht mit 50% Leistung, sondern mache meine Arbeit wie vorher auch. Ich hatte aber beim Wiedereinstieg keine Übergabe und musste mir erst tagelang alle Infos zum Projektstatus zusammen tragen, bis ich beginnen konnte und dann fehlten mir Schulungen, um bestimmte Aufgaben erledigen zu können (IT Schulungen). Als ich Kollegen, die diese Schulungen haben, auf Geheiss des Chefs um Hilfe fragte, wurde gesagt, du glaubst wohl, wir haben nichts zu tun.
Wie soll man so Leistung erbringen?
Die Kollegen sind der Meinung, wenn ich kleinere Freiräume habe, muss ich mich ihnen als Hilfe anbieten und deren Arbeit mitmachen.
Und warum sind die Kollegen der Ansicht, sie müssten keine 100 % leisten?
Aber sie werden doch auch zu 100 % bezahlt......
Richtig, ich muss schon seit Jahren unterstützen und wenn ich sage, ich möchte jetzt mal meine Arbeit machen oder einen Happen essen, werde ich noch angepflaumt, man wolle selber auch gerne Pause machen.
Du musst lernen NEIN zu sagen....
Das habe ich gestern getan. Sehr vehement, und mir verbeten mit mir darüber zu diskutieren, wieso ich wegen eines Facharzttermins 45min eher gehe.
Richtig so............ schulterklopf
Du musst soviel leisten wie du kannst, für „weniger leisten als die Kollegen“ kannst du Arbeitsrechtlich nicht belangt werden solange du nicht absichtlich trödelst.
Ich nehme an, du hast deine Chef über die GdB50 informiert. Bei der Geschichte kommt die FaSi und der Betriebsarzt mit ins Boot.
Was gemacht werden sollte, ist eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung, wonach dein Arbeitsumfeld gestaltet werden sollte.
In den meisten Fällen winkt ein Vorgesetzter sowas ab, bis zum dem Augenblick wo er an die Unternehmerpflichten erinnert wird und auf den Umstand das er in der Bütt steht wenn dir was passiert.
Einfach mal die FaSi ansprechen, wenn er ein bisschen was in der Birne hat weiß er was er machen muss.
Ja, habe ihn und die Perso informiert.
Sie haben 20 Jahre weniger Erfahrung als ich und erwarten, dass ich ständig mit Rat und Tat zur Seite stehe.