Antrag auf Schwerbehinderung stellen: Darf das Gesundheitsamt das Straßenverkehrsamt informieren?
Hallo! Ein Kumpel von mir leidet an Epilepsie und möchte nun einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Soweit uns bekannt ist, leiten die die Unterlagen an das Gesundheitsamt zwecks medizinischer Prüfung weiter. Mein Kumpel hat einen Führerschein, aber er ist schon seit das mit der Epilepsie klar war , nicht mehr gefahren und er ist auch so vernünftig, solange nicht zu fahren bis er wieder anfallsfrei wird. Er möchte nur lediglich seinen Führerschein nicht beim Amt abgeben, da die Wiederbeantragung etc. mit hohen Kosten verbunden ist. Er würde ihn einfach solange "beiseite" legen. Man kann ja aufs Fahren verzichten ohne den Lappen förmlich abzugeben.
Jetzt ist natürlich seine Angst da, dass das Gesundheitsamt das Straßenverkehrsamt darüber informiert. Normalerweise haben Ärzte ja Schweigepflicht und dürfen keine Diagnosen etc. weitergeben aber es reicht ja schon wenn die nur sagen dass "Zweifel an der Fahrtauglichkeit" bestehen. Dann würde es doch keine Schweigepflichtsverletzung darstellen und das Straßenverkehrsamt könnte dann weitere Maßnahmen in die Wege leiten, oder?
Dürfen die das machen?
7 Antworten
Das ist schwer zu sagen, ob die Daten weiter gegeben werden. Allerdings ist eine Anfallserkrankung ein Grund, dass entgegen der Schweigepflicht Daten weiter gegeben werden dürfen, um Schlimmeres zu verhindern. Leider sind viele Anfallskranke trotz besseren Wissens sehr uneinsichtig.
Eine diagnostizierte Epilepsie schließt nicht zwingend einen Führerschein aus.
Es kommt immer auf die Verlaufsform der Krankheit und die Befunde aus dem EEG an.
Bei mehrjähriger Anfallsfreiheit und weitestgehend unauffälligem EEG kann der Arzt durchaus sein OK für die aktive Nutzung des Führerscheins geben.
Günter
Ich hatte 2012 einen Schlaganfall, bei dem danach auch ein dreimonatiges Fahrverbot bestand. Allerdings wurde dies ebenfalls nicht an das Gesundheitsamt oder Straßenverkehrsbehörde weitergegeben. 2014 bekam ich einen aus eben jenem Schlaganfall resultierenden epileptischen Anfall. Damals wurde mir nach eingehenden Untersuchungen gesagt, daß ich in Zukunft ein bestimmtes Medikamenz einnehmen müsse und nach jedem Anfall 3 Monate nicht fahren dürfe. Auch diesmal wurde weder dem Gesundheitsamt, noch dem Straßenverkehrsamt Meldung gemacht, auch wurde mein Führerschein nicht eingezogen.
Den Antrag stellt man am Versorgungsamt. Das Gesundheitsamt hat ersteinmal nichts damit zu tun. Das Versorgungsamt stellt keine Frage nach einem Führerschein. Das Fahrverbot spricht der Arzt gegenüber dem Patienten aus. Wenn der sich nicht daran hält, und es passiert ein Unfall, gibt es böse Problem. Vor ca. 10 Jahren, glaube ich, gab es einmal einen schweren Unfall ind Hamburg, bei dem einer, der nicht hätte fahren dürfen, am Steuer einen Anfall bekommen hat, und in eine Menschenmenge an einer Fußgängerampel gerast ist. Es hat sehr viele Tote gegeben. Man sollte vielleicht generell auf das Autofahren verzichten. Auch nach 10 jahren Anfallsfreiheit kann man plötzlich wieder einen Anfall bekommen. Epilepsie ist leider meist nicht heilbar, sondern lauert immer im Hindergrund.
"Darf" nicht, sondern MUSS! ES IST DOCH WOHL VÖLLIG LOGISCH, dass JEDE Behörde das zuständige Amt darüber informieren muss, wenn sich herausstellt, dass jemand u.U. mit seiner Erlaubnis die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden KÖNNTE: Wenn so jemand eine möglichst junge Mutter mit Kind im Kinderwagen zu Tode fährt, MUSS man doch irgendwem die Schuld geben können!