Dem Arbeitgeber zu spät meine Gdb angegeben, dürfen die ich deshalb Kündigen?
Hallo, war über einen längeren Zeitraum über eine Zeitarbeit beschäftigt, nach langem hin und her wurde ich zum Glück übernommen.
Bei der Zeitarbeit meine Gdb von 30 und die Gleichstellung auf 50 zu erwähnen wäre bestimmt nicht gut angekommen. Durch die Übernahme im April bin ich unbefristet und ohne Probezeit fest angestellt worden. Ich wurde auch nie auf so etwas gefragt und ehrlich gesagt hatte ich angst wenn ich es der Firma sagen würde das sie mich nicht übernehmen würden. Gibt es noch die Möglichkeit meine Behinderung der Firma nach zu reichen ? Kann das Nachteile in Form von der Arbeitsvertrag ist nicht mehr gültig oder so haben ?
3 Antworten
Schau mal, vielleicht hilft dir das ja weiter :) http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/blog-news/schwerbehinderung-und-gleichstellung-muss-ich-das-meinem-arbeitgeber-mitteilen/
Bitte :)
Wenn Du dem AG Deine Gleichstellung meldest, ändert das nichts an den Bedingungen des Arbeitsvertrags.
Du kannst Deine Gleichstellung dem AG jederzeit melden, das hat keine Nachteile. Selbst wenn Du bei der Einstellung nach einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung gefragt worden wärst, hättest Du das nur dann angeben müssen, wenn das für die arbeitsvertragliche Tätigkeit von Belang gewesen wäre. Wenn Du durch Deine Behinderung keine Einschränkungen hast, den Job auszuüben, hast Du beim Einstellungsgespräch und auch bei der Ausfüllung eines Personalbogens "das Recht zur Lüge".
Das ist wie z.B. bei einer Schwangerschaft. Man will so verhindern, dass bestimmte AN aufgrund dieser Angaben die Stelle nicht bekommen. Außerdem darf ein AG rechtlich bei einer Einstellung nicht nach einer Schwerbehinderung fragen.
Der Vorteil des AG wenn Du jetzt Deine Gleichstellung meldest liegt darin, dass eine Gleichstellung auf die vorgeschriebene Beschäftigungsquote im Betrieb nach § 71 SGB IX angerechnet wird.
Du hast den Vorteil, dass bei Dir eine Kündigung erschwert wird und, wie bei anderen Schwerbehinderten mit einem GdB von mind. 50, auch das Integrationsamt hinzugezogen werden muss. Du bekommst allerdings keinen gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Urlaub von 5 Tagen wie ein Schwerbehindeter mit einem GdB von mind. 50.
sehr ausführlich ich danke dir
Bitte, gerne
Wenn du nicht gefragt wurdest, hast du ja keine falschen Angaben gemacht. Wenn du allerdings einen Personalbogen ausgefüllt hast, der danach fragte, wäre das ein Vertrauensschaden.
Hallo, nein ich wurde nicht gefragt, habe auch keinen Personalbogen ausgefüllt. Meine Krankheit schränkt mich auch seit längerem nicht mehr ein auch wenn ich sie leider mein lebenlang haben werde. Mir geht es nur darum mich im Bezug auf die Arbeit abzusichern. Falls es mal doch wieder aufkommen sollte.
Soll ich jetzt meinem Arbeitgeber bescheid geben ? Falls ich das nicht tuhe habe ich trotzdem meine Rechte ?
Bei 30 % sind deine Sonderrechte ja überschaubar. Aber durch deine Gleichstellung hätte der Arbeitgeber eine Person mehr um seine Quote zu erfüllen.
Das heisst also wenn ich am Montag in die Personalabteilung gehe und denen meinen Bescheid sprich die Gleichstellung auf gdb 50 vorliegen würde hätten die auch was davon oder wie ?
Arbeitgeber müssen eine Quote erfüllen oder eine Ausgleichsabgabe leisten, wenn keine Behinderten beschäftigt werden (können?)
Danke dir