nach arbeitsunfall eventuell arbeitslos

4 Antworten

Nach eirbeitsunfall hast du ja Anspruch auf Hilfe durch die BG.

Nach Abschluss der Heilbehandlung (frühestens nach Ablauf von 12 Monaten) wird die BG dich zum Gutachter bestellen. Dieser stellt dann den Grad der Erwerbsminderung fest. Ab einer MdE von 20 % bekommst du dann als Ausgleich eine BG-Rente.

Die Arbeitslosenversicherung ist davon nicht betroffen. Wieso solltest du daraus eine längere Bezugsdauer ABLEITEN KÖNNEN?

dreamdancer21 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 10:26

ich bin schon seit juli 2013 krankgeschrieben und habe 2 knie op,s hinter mir,kniereha physiotherapieaber es hilft alles nichts mehr so wie es ist so bleibt es. seit dezember versucht die bg mir einen neuen arbeitsplatz zu besorgen was ihr nicht gelingt. eine rente bekomme ich bereits von der bg.da ich aber mein beruf nicht mehr ausüben kann auf grund des unfalls werde ich nun bald gesund geschrieben und dann kommt der zeitpunkt wo ich arbeitslos bin und da war meine frage ist es richtig das ich das arbeitslosengeld in höhe des verletztengeld bekomme?

DerHans  14.02.2015, 23:35
@dreamdancer21

Du bekommst doch die Unfallrente als Ausgleich. Diese wird sogar weiter gezahlt, wenn du nach einer Umschulung in einem anderen Beruf MEHR verdienst, als vorher.

Beispiel Schlosser wird EDV-Programmierer

Arbeitslosengeld richtet sich nach deinem letzten beitragspflichtigen Einkommen. Dafür hast du ja entsprechende Versicherungsbeiträge gezahlt.

Du bekommst auch mit einem Arbeitsunfall nur so lange ALG 1, wie Du es bekommen würdest ohne Unfall. Du würdest 2 Jahre ALG bekommen, wenn Du etwas älter wärst.

Du kannst eine Erwerbsminderungsrente beantragen, was Dir aber bei 30% nicht viel bringen wird. Dort wird Dir dann gesagt, dass Du durchaus noch etwas anderes arbeiten kannst. Wurden die 30% von der BG genannt? Dann wird sich die Rentenstelle auch daran halten.

DerHans  14.02.2015, 23:41

Die 30 % MdE bei der BG haben mit der gesetzlichen Rentenversicherung überhaupt NICHTS zu tun. Für eine EM-Rente gelten völlig andere Kriterien.

Allexandra0809  14.02.2015, 23:43
@DerHans

Du solltest Dich trotzdem kündigen lassen und auf keinen Fall selbst kündigen.

@ DerHans - seltsamerweise wurde bei mir aber von der Rentenversicherung anstandslos und ohne weitere Untersuchung die MdE übernommen, die von der BG ermittelt wurden.

dreamdancer21 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 21:45

Ich weiss das ich 2 Jahre Arbeitslosengeld bekomme,bin 54 Jahre es geht nur darum ob es die Summe vom Verletztengeld ist so wie ich es im Internet gelesen habe. Die alte Berechnung von der BG waren 20% das neue wird erst noch berechnet, die 30% sind vom Versorgungsamt mit aufforderung eine Gleichstellung auf 50% beim Arbeitsamt zu stellen

Allexandra0809  13.02.2015, 21:53
@dreamdancer21

Nein, das ALG wird auf der Grundlage Deines letzten Verdienstes berechnet.

Bin selbst aufgrund eines Arbeitsunfalls gerade krankgeschrieiben. Hab also die Erfahrung gemacht.

Hast Du geündigt oder wurde Dir gekündigt? Oder bist Du arbeitslos, weil Dich Dein Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen kann?

dreamdancer21 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 10:28
@Allexandra0809

ich bin noch nicht gekündigt,aber das wird ja dann kommen wenn ich gesundgeschrieben bin und nicht arbeiten gehen kann,da meine firma keine möglichkeit hat mich woanders unter zu bringen.

Sind die 30% Erwerbsminderung vom Arbeitsunfall? Dann würdest Du eine kleine BG-Rente bekommen, wenn Du keine Arbeit findest bekommst du zu Deinem Arbeitslosengeld eeinen ausgleichenden Zuschuss, Näheres zur Berechnung kann Dir sicher Dein Sachbearbeiter der BG sagen.

DerHans  14.02.2015, 23:38

Die BG-Rente ist keineswegs klein.

Bei einem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall von 30.000 € wäre eine Vollrente

20.000 € / Jahr.30 % also 6.000. Das sind dann 500 € monatlich. Dieser werden zusätzlich zu anderem Einkommen (außer AlG 2 oder Sozialhilfe) gezahlt.

Man wird nicht einfach so arbeitslos. Du bist solange krank geschrieben, wie es nötig ist. Auch wenn du dann ALG 1 erhalten solltest, die Krankschreibungen bleiben ja. Selbstverständlich kannst du einen Gleichstellungsantrag stellen und solltest auf keinen Fall auf das Argument hören, dass man damit schwerer Arbeit finden wird. Die Gleichstellung dient zu deinem Vorteil.

Keinesfalls selbst kündigen!

Und ja, wenn es ein Arbeitsunfall mit schwerwiegenden Folgen ist, dann macht es Sinn, eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen. Wende dich aber bitte an die Berufsgenossenschaft, denn dann käme für ich eine Unfallrente in Frage.

Du kannst dich auch an die VdK wenden, wenn du Beratung möchtest. Alles Gute.

dreamdancer21 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 20:58

Eine Verletztenrente bekomme ich aber das ist sehr wenig von der BG.

dreamdancer21 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 20:55

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde bald gesund geschrieben weil keine Besserung mehr eintreten wird und spätestens da muss was passieren. jetzt bin ich noch krankgeschrieben weil die BG versucht mir neue Arbeit zu besorgen. Ich habe ein kaputtes Knie mir fehlt die Streckung von 20-25 Grad auch in der Beugund fehlt es und ich arbeite in der Gebäudereinigung was damit nicht mehr geht. Und spätestens dann werde ich arbeitslos