Muss man im Straßenverkehrsamt Schwerbehinderung angeben?
Hallo, ich habe seit 34 Jahren den Führerschein, seit 2013 bin ich zu 70% Schwerbehindert Merkzeichen G. Meine Tochter macht seit gestern den Führerschein, und sie hat mir heute erzählt, das sie gelernt hätte, das man eine Behinderung im Straßenverkehrsamt eintragen lassen muss. Würde man das nicht machen, müsse man im falle eines Unfalls alles selbst bezahlen. Also mir hat im Versorgungsamt niemand etwas davon gesagt, als ich dort meinen Schwerbehinderten Ausweis bekommen habe. Weis jemand ob das richtig ist, oder ist das Unsinn?
5 Antworten
Stellst du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (was du ja nicht machst) musst du schon wahrheitsgemäß die Fragen beantworten. Dann können Atteste oder möglicherweise auch Gutachten gefordert werden, wenn die Behörde der Meinung ist, dass diese Erkrankung die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
Hast du schon eine FE musst du aber nicht zur Führerscheinstelle rennen. Du solltest dich aber an "Fahrverbote" (um richtige Fahrverbote handelt es sich ja eigentlich nicht) halten, wenn dein behandelnder Arzt dir dies a.G. der Erkrankung sagt. Aber auch hier wird i.d.R. nicht die Führerscheinstelle informiert. (Dies hat dann aber nix mit der Schwerbehinderung, sondern mit der Erkrankung an sich zu tun. Ich selbst hatte z.B. schon lange bevor ich überhaupt einen Antrag beim Versorungsamt gestellt hatte schon immer mal wieder "Fahrverbote" durch meinen behandelnden Arzt)
Anders sähe es aus, wenn du nun a.G. der Erkrankung dein Auto umbauen lassen müsstest. Dies wiederum muss ja abgesegnet werden und dann wiederum wird die Führerscheinstelle automatisch Kenntnis davon erlangen.
Auch muss man grundsätzlich nicht immer alles selbst bezahlen, denn die Haftpflichtversicherung zahlt als Pflichtversicherung immer! (selbst dann, wenn man z.B. gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist) Sie kann danach zwar den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, dem sind aber Grenzen gesetzt.
Wenn der die Behinderte seine Behinderung nicht kund tut, gibt es /(natürlich) auch NICHT die übliche Steuervergünstigung, die möglich ist.
Aus diesem Grunde habe ich das noch nie gehört. Aber Du gibst es doch an, wenn Du dort den orangenen Parkausweis beantragst.
Also sicher bin ich mir nicht, aber ich denk ganz Unrecht hat deine Tochter nicht. Frag doch einfach bei der Führerscheinstelle nach, kommt vielleicht auch auf die Art der Behinderung an.
Welches Amt sollte sonst die Auflagen machen, dass jemand zB nur mit Automatik, oder mit Lenkradknauf fahren darf. Das Versorgungsamt beurteilt ja nur den Grad deiner Behinderung.
Also das habe ich noch nie gehört. Ich weiß nur, dass Deine Tochter mit diesem Ausweis die Hälfte der Kfz Steuern erlassen bekommt, wenn sie das beantragt.
Ups.... stimmt.
Die Mutter ist schwerbehindert und das Auto muss auf sie zugelassen sein.