Vor Umzug ummelden?
Hallo, ich ziehen am 01.03.20 von Zuhause weg und bekomme derzeit ein Schülerbafög in Höhe von 243 Euro im Monat. Da die Wohnung warm 360 Euro kostet, habe ich beim Bafögamt um eine Wohnpauschale gebeten und beantragt. Also habe ich meinen Mietvertrag eingeschickt und bekam paar Tage danach einen Brief, in dem steht, dass der Mietvertrag nur von mir unterschrieben ist und dies nicht reicht, weswegen ich eine Meldebescheinigung reinschicken soll. Nun bin ich ja noch nicht umgezogen, da der Umzug erst am 01.03.20 stattfindet.
Ich hätte die Pauschale gerne bereits bis zum 01.03.20, da es sonst sehr knapp mit dem Ersparten und dem Bafög wird. Kann ich beim Einwohnermeldeamt bereits im Voraus einen Umzug anmelden und im Voraus eine Meldebescheinigung auf den neuen Wohnort bekommen oder muss ich warten, bis ich umgezogen bin, damit ich dies beim Einwohnermeldeamt melden kann?
Danke für jede hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Das Bundesmeldegesetz (BMG) sagt in § 17 Absatz 1 ganz klar aus, dass die Anmeldung erst ab dem Einzug möglich ist:
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Lass deinen Mietvertrag einfach korrekt vom Vermieter unterschreiben. Anscheinend ist der Mietvertrag an der Stelle so nicht O.K..
Frag einfach beim BAföG-Amt nach was daran nicht stimmt, und was du genau machen sollst.
Gemeint ist vermutlich die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters, die bräuchtest du für deine Anmeldung beim Meldeamt. Mache davon eine Kopie und reiche die ein.
Vermutlich könntest du dich schon jetzt (mit der Wohnungsgeberbestätigung) anmelden, normalerweise aber erst nach dem Einzug in die Wohnung binnen zwei Wochen. Versuchs einfach, ich denke das ginge in Ordnung. Du bekommst dort eine Bestätigung, dass du dich angemeldet hast. Davon auch eine Kopie machen und an das Amt schicken.
Gemeint ist NICHT die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters, sondern die Meldebescheinigung des Meldeamtes als Nachweis über den gemeldeten Wohnsitz.
Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Voraus geht natürlich NICHT. Standardmäßig sind die Kristallkugeln der Meldebehörden in Bezug auf den Einzug in der Reinigung.
Außerdem regelt das Bundesmeldegesetz "Wer in eine Wohnung einzieht etc..." und nicht "Wer in eine Wohnung einziehen wird etc...".
Kann ich beim Einwohnermeldeamt bereits im Voraus einen Umzug anmelden und im Voraus eine Meldebescheinigung auf den neuen Wohnort bekommen oder muss ich warten, bis ich umgezogen bin, damit ich dies beim Einwohnermeldeamt melden kann?
Für die Ummeldung ist seit einiger Zeit eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich, durch die der Wohnungsgeber bestätigen soll, dass du tatsächlich eingezogen bist. Ohne diese ist eine Ummeldung nicht möglich. Daher kannst du dich erst nach dem Einzug ummelden.
Hallo,
wieso unterschreibt dein Vermieter nicht einfach und du sendest das mit beiden Unterschriften ein?
Ohne Unterschrift des Vermieters kannst du dich ja auch nicht ummelden.
Dann solltest du genau das denen auch sagen.
Ich verstehe auch nicht genau, was die mit "nur ich habe unterschrieben" meinten. Eigentlich sind dort auch die Kürzel des Vermieters drauf.
Auf der ersten Seite vom Mietvertrag ist sogar die vollständige Unterschrift vom Vermieter. Ich verstehe nicht, wieso die meinen, dass da keine Unterschrift wäre.