Bei Wohngeld Antrag Strafe wegen zu spätem Ummelden?

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Nein, kann es nicht, keine Sorge. Ja, du hast beim Einwohneramt gelogen. Aber das interessiert die Wohngeldbehörde für einen jetzt gestellten Antrag (der ja für die Zukunft gilt) überhaupt gar nicht mehr.

Ausnahme: Wenn du 2013 auch schon Wohngeld bezogen hast und behauptest, du wärst erst zum 01.01.2015 ausgezogen. Dann gibt's richtig Stress. Den dann allerdings mit der Wohngeldbehörde.

verreisterNutzer  22.04.2016, 12:42

Bist du dir da sicher? Woher weißt du das so genau? Was sind deine Quellen?

Tut mir leid, wenn ich so genau nachfrage, aber ich möchte wirklich ungern eine riesige Strafe zahlen, für die ich kein Geld hab :(

TreudoofeTomate  22.04.2016, 14:03
@verreisterNutzer

Da bin ich mir total sicher. Woher ich das weiß? Nach 24 Jahren Wohngeldbehörde sollte man das wissen.  ;-)

verreisterNutzer  22.04.2016, 21:34
@TreudoofeTomate

Also du arbeitest auf der Wohngeldstelle?

Ich kann also meinen Antrag einreichen ohne Angst zu haben, dass sie das mit meinem Meldedatum der Stadt vergleichen? Das wär natürlich toll :)

Da sieht schlecht für dich aus. Da kann neben einer Ordnungswidrigkeitsstrafe auch eine Strafe wegen Finanzbetrugs (Steuer)
 auf dich zu kommen. Hast Du in der Zeit schon mal Sozialleistungen bezogen, die Wohnort relevant sind (z.B. ALG 2), kommt da direkt noch ein Verfahren auf dich zu.

Und ganz ehrlich: Zurecht!

Du hast ein Gesetz verletzt! Du musst dich unverzüglich ummelden, schon damals (heute ist die Frist sogar noch geringer) und Du hast dich nicht an dieses Gesetz gehalten.

verreisterNutzer  22.04.2016, 01:55

Wie kommst du auf Finanzbetrug? Ich habe vorher noch nie irgendwas bezogen. 

Scaver  22.04.2016, 01:59
@verreisterNutzer

Finanzbetrug ist das falsche Wort. Steuerhinterziehung wäre richtiger.
Siehe deine Antwort bzgl. der Zweitwohnsitzsteuer. Wenn die auf den Trichter kommen, dass sei dein Zweitwohnsitz wird geprüft, ob Du auch Steuern gezahlt hast. Das hast Du nicht, also gibt es direkt ein Verfahren (gibt in DE keine Verwarnungen mehr, bei jedem noch so kleinen Fall direkt ein Verfahren... kann aber eingestellt werden).

verreisterNutzer  22.04.2016, 02:07
@Scaver

Aber es war ja nie mein Zweitwohnsitz, weder 2013, noch aktuell, sondern immer mein Hauptwohnsitz, nur eben nicht gemeldet von 2013 bis 2015.

Scaver  22.04.2016, 02:30
@verreisterNutzer

Naja die vorliegenden Daten sagen etwas anderes. Dann musst Du dies beweisen und dann wird daraus eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe wird geringer, aber auch teuer, da die Höhe der Strafe abhängig ist von der Dauer der Überschreitung der Meldefrist... und 2 Jahre sind schon eine Menge.

Du kannst dir aussuchen, was Du eher willst. Ich rate zur Ordnungswidrigkeit. Das kostet Geld, aber Du musst nicht mit einer Haftstrafe rechnen, die dir bei Steuerhinterziehung auf jeden Fall droht, aber auch eine Geldstrafe werden kann.... das kann man vorab nicht sagen.

Gaskutscher  22.04.2016, 08:12
@Scaver

Scaver erklärt dir noch mal ausführlich worauf ich dich bereits hingewiesen habe: Du hast dich nicht umgemeldet aber es ist nachvollziehbar das du von 2013 bis 2015 bereits dort gewohnt hast.

»Es war schon immer mein Hauptwohnsitz, nur nicht gemeldet« gibt es nicht. 

Ich vergleiche es mal mit Schwarzfahren: »Aber her Kontrolleur, natürlich habe ich eine Fahrkarte. Aber erst seit Bremen. Seit Passau sitze ich schon im Zug. Und ich fahre schon die ganze Zeit mit diesem Zug«.  

Also bist du von Passau bis Bremen schwarz gefahren, hast es zugegeben und befindest dich gerade kurz vor Hamburg, deinem eigentlichen Ziel. Und jetzt wunderst du dich das der Kontrolleur für die Fahrt von Passau nach Bremen den Fahrpreis nacherheben will?

Scaver  24.04.2016, 00:34
@Gaskutscher

Guter Vergleich :) Den merke ich mir mal ^^

Das Einwohnermeldeamt spielt dort keine Rolle.

Scaver  22.04.2016, 02:33

Falsch. Wenn Behörde A (hier Wohngeldamt) Ungereimtheiten feststellt (hier die Ummeldung), so muss sie die dafür zuständige Behörde B (hier Einwohnermeldeamt und/oder Finanzamt) darüber informieren. Diese prüft dann den Fall und leitet wenn nötig entsprechende (rechtliche) Schritte ein.

TreudoofeTomate  22.04.2016, 09:01
@Scaver

Das stimmt nicht. Im Gegenteil, die Information einer anderen Behörde von Amts wegen wäre ein Verstoß gegen den Sozialdatenschutz, gegen den der FS mit Erfolg klagen könnte.

Weißt du ob Zweitwohnungssteuer an deinem Wohnort erhoben wird? Es könnte passieren das du dann Ärger bzw. die Aufforderung zur Nachzahlung bekommst.

Ist jedoch nicht in allen Städten bzw. Gemeinden üblich. Ich habe z.B. auch einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz und muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. München erhebt z.B. eine solche Zweitwohnungssteuer.

Da der Mietvertrag ab 2013 läuft, du aber erst 2015 gemeldet bist -> könnte angenommen werden das du so lange die dortige Wohnung als Zweitwohnsitz genutzt hast.

verreisterNutzer  22.04.2016, 01:27

Ja, meine Stadt erhebt Zweitwohnsitzsteuer. Allerdings bin ich ja mit meinem Hauptwohnsitz hier gemeldet und vorher im Prinzip noch bei meinen Eltern. 

Gaskutscher  22.04.2016, 01:29
@verreisterNutzer

Genau das ist ja das Problem:

  • Bei den Eltern gemeldet
  • Mietvertrag ab 2013 am (mittlerweile aktuellen) Hauptwohnsitz

Zusammen ergibt das dann »seit 2013 bis 2015 Hauptwohnsitz bei den Eltern UND Nebenwohnsitz in der Stadt«.

verreisterNutzer  22.04.2016, 01:44
@Gaskutscher

Also würde das Probleme geben bei der Wohngeldstelle? 

Scaver  22.04.2016, 01:56
@verreisterNutzer

Ja und die geben das weiter und dann kommt das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung auf dich zu. Da wäre die Ordnungswidrigkeit wegen zu später Ummeldung sicher die geringere Strafe.
Den Tipp gibt es auch nur, weil Du damit nicht gerade ein Kapitalverbrechen begangen hast... aber min. eine Ordnungswidrigkeit.

Und Du kannst 100% davon ausgehen, dass da etwas kommt. Denn die Behörden sind zur Meldung bei so etwas per Gesetz verpflichtet!

Ich arbeite bei einer Krankenkasse. Wenn sich bei uns jemand versichern will, prüfen wir die Vorversicherungszeiten. Gibt es da keine, müssen wir das auch melden, da es ja eine Versicherungspflicht gibt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (mit Selbstverwaltung) würde die Kasse als solche sich sonst selber strafbar machen... nur mal so als Beispiel.

TreudoofeTomate  22.04.2016, 08:57
@verreisterNutzer

Nein, weil die Wohngeldbehörde dem Sozialdatenschutz unterliegt und deshalb das Einwohneramt bzw. die Zweitwohnsitzsteuer erhebende Stelle gar nicht informieren darf.

TreudoofeTomate  22.04.2016, 08:58
@Scaver

An sich stimmt das vielleicht. ABER die Wohngeldbehörde darf niemanden von Amts wegen über die Sozialdaten ihrer Antragsteller informieren. Insofern...

Am besten du gehst mal zu einer Rechtsberatung, wenn du in keinem Mieterverein bist.