Umzug über den Jahreswechsel in welcher Steuererklärung angeben?
Liebe Kommunity,
ich bin über den Jahreswechsel umgezogen. Ich hatte also Ausgaben für Besichtigungen und Organisation in 2019 und der Umzug per se mit Miete des Transporters war erst in diesem Jahr, dementsprechend auch die Meldebescheinigung. Wie gebe ich das bei der Steuer an? Kann ich das getrennt angeben oder muss das in ein Jahr? Kann ich das auch für 2019 angeben, oder muss es dann zwingend 2020 sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
Für die steuerliche Relevanz muss der Umzug dienstlich begründet sein. Deshalb würde ich mich nach zwei Daten richten: ab wann beginnt das neue Arbeitsverhältnis am neuen Ort oder/und wir sind die Rechnungen datiert?
jeweils in dem Jahr in dem du die entsprechenden Ausgaben hattest / du sie bezahlt hast
Du kannst die Ausgaben nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.
Dein Bezahldatum ist entscheidend.