Kann ich auch schon vor dem Umzug meinen Wohnsitz ummelden?
Hallo, ich weiß dass es diese Thema schon oft hier gibt, aber hierbei fragen die Leute nur immer wieder, wie lange man Zeit hat seinen Wohnsitz umzumelden. Meine Frage geht nun in die andere Richtung, kann ich z.b. morgen zum Einwohnermeldeamt gehen und mich zum 1.3. ummelden lassen?Geht das? Und ich hab auch noch nicht ganz ausmachen können, ob ich für die Ummeldung irgendeinen Beleg brauche? Ich könnte ja einfach irgendeinen Ort als neuen Wohnsitz angeben, brauche ich da den Mietvertrag oder so? Weil die neue Wohnung gehört meinem Freund und ich stehe noch nicht im Mietvertrag drin, das kommt allerdings noch nächsten Monat. Würde aber jetzt halt schon gern den Wohnsitz zum 1.3. ummelden.
4 Antworten
Also ich habe eine neue Wohnung gefunden und weiß schon jetzt, 3 Monate vor Auszug (meine gesetzliche Kündigungsfrist), wo ich hinziehen werde. Meine beiden Kinder und ich. Eine Ummeldung ist erst max. 14 Tage vor eigentlichem Beginn im Mietvertrag möglich. So die mir gegebene Auskunft. Ich muss die Geburtsurkunden von uns 3en und auch alle 3 Ausweise vorlegen. Von den Kindern muss ich sogar noch die Vaterschaftsanerkennungen vorlegen, damit nachvollzogen werden kann, dass der Vater kein Sorgerecht hat, sondern ich dass alleinige Sorgerecht, also allein erziehend bin und das Recht habe, die Kinder in meinen Haushalt mit anzumelden. Dann noch den Mietvertrag, aus dem hervorgeht, ab wann das Mietverhältnis beginnt. Die Behörde entscheidet in meinem Fall, ob im Meldeschein als Mietbeginn- und Ummeldedatum das Mietvertragsbeginndatum steht oder das Datum, wo ich - sollte so 3-4 Wochen vorher sein - beginne, einzuziehen. Finde ich komisch. Ich ziehe lt. jetzigem Mietvertrag zum 30.06. aus und der neue Mietvertrag beginnt am 01.07. Die Möbel usw. verbringe ich schon ab Ende Mai in die neue Wohnung, so nach und nach. Ist gleich um die Ecke. Ich möchte schon gern, dass im Ummeldeformular als Beginn der neuen Anschrift das Datum 01.07. steht, an dem ich offiziell das Mietverhältnis beginne und nicht, wann ich beginne, umzuziehen. Ich brauche den Meldeschein für die ARGE, damit das Wohngeld weiter gezahlt wird. Melde ich mich am 01.07. - Einzugs-/Mietvertragsbeginn-Datum - um, brauchen die Monate, um die Miete an den Vermieter zu leisten... Und ich verliere womöglich deswegen die Wohnung. Warum ist es nicht möglich, sich vorab schon umzumelden zum... jew. Mietvertragsbeginn-Datum, das im Mietvertrag steht? Den lege ich doch mit vor... Die Aufkleber auf´m Ausweis, können wir uns auch bis zu 7 Tage nach Mietbeginn auch holen. Ich muss nur den Meldeschein schon bis 10.06. einreichen, sonst gibt es kein Wohngeld... :(
Nein, das geht leider nicht. Hab ich auch versucht beim letzten Umzug (vor 1/2 Jahr). Aber ich wurde wieder weggeschickt. Fand ich sehr ärgerlich, da ich da ich im vorlaufenden Monat mehr Luft hatte als direkt nach dem Umzug... aber da sind sie knallhart. :-(
Hat aber leider nix geholfen...
Du brauchst deinen Personalausweis oder den Reisepass, sowie die Gebühr (10-15 Euro, weiß ich gerade nicht). Einen Mietvertrag musst du nicht vorlegen.
und das vorzeitige ummelden?geht das?
Das weiß ich leider nicht. Ein Anruf morgen früh kann das aber klären ;-)
Da wird nichts überprüft. Du gehst einfach hin, legst den Schein und deinen Ausweis auf den Tisch, füllst was aus. Dann wird ein Aufkleber auf deinen Perso gepappt, du bekommst deine Ummeldebestätigung (unbedingt gut aufbewahren, das Ding ist echt wichtig!) und du gehst wieder.
Da du wahrscheinlich schon den Briefkastenschlüssel hast, wird das wohl eh keine Probleme verursachen.
Ja die Situation ist etwas komplexer. Mein Freund ist zur Zeit im Auslandseinsatz bis Anfang nächsten Monats. Das ich dann bei ihm einziehe, steht schon fest. Wollte ihn aber damit überraschen, dass ich mich schon umgemeldet habe. Wohne zur zeit quasi schon in seiner Wohnung auch wegen seiner Post und so. Meine Eltern(bisheriger wohnsitz) sind nur 12km weit weg. Also wird kein schwieriger umzug oder so;) ich könnte mich also auch rückwirkend ummelden lassen.z.b. zum 15.2 oder so. aber ich weiß nciht ob das geht?normal isses ja immer der erste eines monats, deswegen.weiß ich ja nicht, ob das klappt.
Also du bist nicht an ein Datum gebunden, wann man sich ummelden darf und wann nicht (von wegen 1. oder 15. oder so.) Das Amt schreibt dir nicht vor, wann du die Wohnung wechselst. Nur das Ummelden selbst geht (systembedingt soweit ich mich erinnere) nicht in der Zukunft sondern nur in der Gegenwart oder naher Vergangenheit.
Da stehen ein paar tipps :)
Während des Umzugs wohnt man doch eh in beiden Wohnungen... ;-)