Vor eigener Garage Auto abgemeldet abstellen
Hallo,
wir haben nun folgendes Problem:
Wir haben ein Reihenhaus was uns gehört, sind etwa 7 Häuser pro Reihe und insgesamt 3 Reihen. Diese Häuser sind weg von der Straße: Ein Fussweg führt zu den Eingängen.
Im 90° Winkel zu den Häusern haben wir alle die Straße entlang (keine Sackgasse) in einer Reihe eine eigene Garage. Bei jedem passt vor das Garagentor ein Auto, sogar große Geländewagen, ohne dass wir die Straße auch nur ansatzweise behindern.
Im Gegenteil: Es ist sogar noch fast 2 Meter Abstand.so dass wöchentlich sogar die Müllabfuhr sich hinstellt und ein weiteres Auto dran vorbeifahren kann.
Natürlich parkt jeder sein Auto eben vor seiner eigenen Garage.
Nun kommt mir irgendeine Politesse dahergelaufen und meint, sie würde unser abgemeldetes Auto, dass vor UNSERER Garage steht, abschleppen müssen. In unserem Grundbuch ist die Fläche VOR unserer Garage ebenfalls zum Haus dazugehörend eingetragen.
Somit ist die Fläche vor meiner Garage MEIN PRIVATGRUNDSTÜCK und darauf kann ich mein abgemeldetes Fahrzeug doch abstellen, wie ich lustig bin, oder nicht?
Andernfalls könnte doch davor Parken wer Lust dazu hat.
MfG
5 Antworten
Das ist kein Problem des Ordnungsrechts, sondern des Baurechts und ggfs. des Abfallrechts. Notwendige Stellplätze müssen jederzeit für PKW nutzbar sein; wenn vor dem Stellplatz in der Garage ein abgemeldetes Auto steht ist der Stellplatz nicht mehr nutzbar, die Garage keine Garage mehr und dürfte nicht an der Grenze gebaut sein.
Und abgemeldete Autos können Abfall sein (wenn sie nicht mehr fahrfähig sind), der nicht auf Eurem Grundstück entsorgt werden darf.
Die Politesse kann aber das Abschleppen vom Privatgrundstück nicht veranlassen; zur Entfernung des PKW ist eine Verfügung der Bauaufsicht oder der Abfallbehörde notwendig.
Dein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.
öffentlicher Verkehrsraum = alles was NICHT durch Tor, Mauer, Zaun oder Hecke rundherum eingefriedet ist, zumindest in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, wer laut Grundbucheintrag den Boden besitzt.
Hast du zwischen Garage und Straße ein Tor, das verschlossen ist, so darf der Wagen dort stehen. Entfernung käme nur bei auslaufenden Betriebsstoffen oder sonstiger Gefährdung in Frage.
Hast du kein Tor zur Straße, gehört die Fläche juristisch zum öffentlichen Raum, dein abgemeldeter Wagen darf dort nicht stehen.
Schiebe ihn in die Garage und mach das Tor zu, dann gibt es das Problem nicht.
In Luxemburg ist es z.B. kein öffentlicher Raum mehr, wenn du ein weißes Rechteck um dein Auto auf deinen Boden malst. Keine Ahnung wie es in anderen, deutschsprachigen Ländern geregelt ist. Wird jedes seine Eigenarten und Besonderheiten haben.
Bullshit hin oder her.
Gesetze sind dazu da das sie eingehalten werden. Dann lass das Fahrzeug zu oder verkaufe es.
Hier die gesetzliche Grundlage gegen die Du verstößt:
http://dejure.org/gesetze/StrG/16.html
Hättest auch auf der DDR-Seite der Mauer direkt geschossen oder? Komm mir nicht mit so einem Mist von wegen Gesetzte sind dazu da, dass sie eingehalten werden. Es gibt unzählige schwachsinnige Gesetze. Nur weil sie Gesetze sind, ist es nicht automatisch richtig
Was willst Du dagegen tun?
Du hast gefragt, Fraganti hat richtig geantwortet und ich stimme ihm zu.
Jeder Staat hat Gesetze die man einhalten muss, wenn man das nicht tut muss man mit den Konsequenzen leben. Da musst Du wohl noch etwas lernen...
So ist es. DH
Auch Privatgrund der frei zugänglich ist zählt zum öffentlichen Verkehrsraum.
Zur Ergänzung habe ich es mal gemalt
mach einspruch wenn es privatgrund ist,bei uns hat auch mal so schlauer Sheriff anzeige wegen Altauto gemacht,der konnte nachweisen das er es wieder instandsetzt und hat den Prozess gewonnen.ab da standen sogar 3 Autos auf seinem Grundstück und nichts mehr ist passiert
Wenn deine Schilderung zutrifft, hat die Politesse Unrecht
Das ist falsch!
Auch Privatgrund der frei zugänglich ist zählt zum öffentlichen Verkehrsraum.
Somit darf ein nicht zugelassenes KFZ dort NICHT stehen.
diese regelung gilt nur für Kraftfahzeuge die angetrieben von ihrem eigenen Motor bewegt werden....
abgesehen davon ist natürlich sorge zu tragen, dass keine Flüssigkeiten wie Öl, Kraftstoff, Bremsflüssigkeit oder Kühlwassser austreten....
lg, Anna
diese regelung gilt nur für Kraftfahzeuge die angetrieben von ihrem eigenen Motor bewegt werden....
Und was ist ein abgemeldetes Auto?
Das ist doch ein Kraftfahrzeug das durch Motorkraft angetrieben wird, oder nicht?
So ein Bullshit mal wieder ... Was interessiert es den "öffentlichen Verkehrsraum" was auf einer Fläche passiert, die alleine mir gehört und außer mir niemand betreten darf ... Heißt es umsonst Privatgrundstück jetzt muss ichs auch noch umzäunen oder was .... Die Garage ist auch randvoll und das Auto ohne TÜV.
Vielen Dank deutsche Bürokratie - wie jedes mal