Parken auf Gemeinschaftsparkplatz/ Mehrfamilienhaus
Liebe Gemeinde ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit acht Parteien, 3 davon sind auch Besitzer, zudem gibts eine Hausverwaltung. Parksituation drumherum sehr ungünstig, Freundin hat eine Garage gemietet. Bisher habe ich in einer Ecke des Hofes geparkt, ohne jemanden zu behindern (definitiv), füher war diese Fläche auch jemandem zugesprochen. Jetzt Beschluss der Eigentümerversammlung, das dort keiner mehr parken darf. Es riecht sehr stark nach Willkür und eine "Watsch´n" zweier Parteien, die einen nicht mögen (warum? unbekannt!) Hatte schon der Verwaltung angeboten, einen monatlichen Betrag als"Miete" zu zahlen. Verwalter ist uneinsichtig und will nötigenfalls abschleppen lassen, obwohl noch nix schriftliches angekommen ist. Könnte ich ein paar Tipps bekommen, auch in Hinblick auf die Verhältnissmässigkeit, da ich ja nun wirklich kein Auto oder Menschen behindere.
Im voraus vielen Dank
10 Antworten
Ist es eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft ? Die kann auf ihren WEG-Versammlungen (fast) alles beschließen und wenn sie beschließt, dass da nicht geparkt werden darf, darf da nicht geparkt werden. Punkt. Da kann auch die Verwaltung nichts daran ändern. Park' an der nächsten (Seiten-)Straße. Ein paar Schritte schaden i.d.R. sowieso nicht. Einkäufe etc.pp., die geschleppt werden müssen, müssen dann eben mit dem Auto gemacht werden, was in der Garage parkt.
Begriffsklärung: Besitzer ist der tatsächliche Nutzer einer Sache, der rechtliche Besitzer heißt Eigentümer. Es gibt entweder ein Mehrfamilienhaus mit 1 Eigetnümer = Mietverwaltung. Demgegenüber steht ein Haus indem alle Wohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt sind.
Darfst du denn rechtlich, bzw. verkehrsrechtlich dort parken? Wenn ja, dann ist es ein Machtspielchen der Eigentümer, was natürlich recht gemein ist. Wenn du aber rechtlich dort parken kannst und du behinderst niemanden, kannst du auch nicht einfach so abgeschleppt werden!
Ein Irrtum, der den Fragesteller teuer zu stehen kommen kann!
Nein, wenn es nicht als Parkplatz deklariert ist und die Verwaltung/Eigentümer dort keinen zum parken wollen ist das ihr gutes Recht abschleppen zu lassen
Nun ja, das ist sicherlich Privatgelände und da können die machen, was sie wollen.
Dreh den Spieß um.
Sobald da einer sein Auto wäscht: Anzeige.
Er ist aber "Miteigentümer" der Umwelt.
Und wenn da kein Ölabscheider ist, kann er das selbstverständlich durchziehen.
Nomen est omen? - Sie stellen eine Hypothese in den Raum, die jeder Grundlage entbehrt!
Keine Chance, da er in seiner Eigenschaft als Mieter weder als Eigentümer oder Miteigentümer betroffen ist, fehlt ihm die Aktivlegitimation für eine solche Anzeige, die im übrigen der Verwalter als für die Gemeinschaft aktivlegitimiertes Organ stellen müßte, deren Grund im Übrigen an den Haaren herbeigezogen scheint!