Parkverbot auf der Ausfahrt aus dem Privatparkplatz?
Hi, also folgendes Problem -> Ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus... das Haus steht auf einem Privatgrundstück auf dem gleich gegenüber dem Haus sich die Garagen befinden.
Am ende des Grundstücks (also am Zaun ohne weiterfahrtmöglichkeiten) ist neben den Garagen mein Parkplatz...
Da ich manchmal Besuch habe und außerhalb kaum Parkplätze sind, lass ich meine Besucher sich hinter meinem Parkplatz Stellen (also auf meiner Ausfahrt, wo ich normalerweise niemanden Störe... das Auto steht dann ca 2m von der Hauswand entfernt, und alle anderen kommen ungehindert aus deren Garagen raus.
Frage: Darf ich auf meiner Ausfahrt Parken oder zäht es zur Allgemeinfläche?
6 Antworten
Es ist nicht deine Ausfahrt. Es ist lediglich der Platz für den du ein Wegerecht hast, deinen Pkw vom Grundstück zu fahren. Dagegen ist das keine Parkfläche und auch kein von dir gemieteter Stellplatz. Also nein, da darfst du oder dein Besuch nicht parken - auch wenn ich ein Verbot als Anstellerei empfinde, wenn da mal kurzfristig der Besuch parkt und alle anderen problemlos aus ihren Garagen kommen. Sofern das eben kein Dauerzustand ist. Und da liegt das Problem: Die Nutzung als Parkfläche wird schnell zur dauerhaften Gewohnheit.
Darf ich auf meiner Ausfahrt Parken
Nein. Dir ist lediglich dein zugewiesener Stellplatz vermietet und die Nutzung der Zuwegung dorthin gestattet, kein Gästeparkplatz zur Verfügung gestellt :-O
zäht es zur Allgemeinfläche
Richtig, über diese Gemeinschaftsfläche hat der Eigemtumer/Vermieter ein ausschliessliches Weisungsrecht. Ob dein Gast dort jemanden stört oder nicht, wäre für dich belanglos.
G imager761
Wenn sich jemand über den Fremdparker beschwert, muss er sein Fahrzeug woanders parken. Du hast nur EINEN Stellplatz angemietet.
Die Ausfahrt gehört also nicht zum Parklatz?!
Nur dein Parkplatz darf von dir oder deinen Gästen belegt werden. Die restliche Fläche ist Allgemeinfläche. Dass hinter deinem Platz niemand prkt, schützt vor allem die Hauswand vor Verschmutzungen durch die Abgase. Sonst dürfte sich wohl keiner an einem Wagen stören, der dort parkt.
Ich meine, das darf man nicht, weil Du ( dein Besuch) die anderen beim ein und aus-parken stört. Aber wenn sich niemand beschwert, ist alles
gut.
Ja, da kannst Du aber nichts machen. Du hast leider nicht das Recht, einfach eine neue Parkfläche einzurichten. Der Grundstückseigentümer könnte das Auto sogar abschleppen lassen.
Das Problem, das ich sehe ist, dass sowas zur Gewohnheit wird. Irgendwann steht da nämlich mal nicht dein Besuch. Dann steht da immer jemand, auch der Besuch von anderen Mietparteien. Und nun rate mal, wer dann der Gelackmeierte ist, weil er von seinem Parkplatz nicht mehr runterkommt?
Solchen Ärger will die Genossenschaft natürlich vermeiden.
Naja das ist es ja, es gibt halt immer wieder leute die nichts anderes zu tun haben als sich über irgendwas zu beschweren... Da wird niemand beim Ein oder Ausfahren gestört, es ist keine Abstellfläche und die Fahrzeuge stehen auch nicht zu nah an der Wand die Einzige Nutzung für den Platz hinter meinem Prakplatz ist, dass ich rein und wieder rausfahre..