Strohballen an Grundstück

4 Antworten

Es gibt für das Lagern der Strohballen keinen Paragrafen. Der darf auf seinem Grundstück lagern wo er will, außer an Straßeneinmündungen wo die Sicht versperrt ist.

Wenn es euch nicht paßt ist manchmal ein nettes Gespräch hilfreicher als der § Reiter. Vielleicht macht er ja auch ein paar Figuren draus,dann sieht es netter aus.

Auf Feldern gibt es keine ausgeschilderten Plätze, wäre ja der Bürokratische Dreifachwahn. die Feuerwehr kommt auch über die Straßen, solange diese mal wieder nicht von den Anwohnern mit ihren Autos am Abend vollgeparkt ist. Und ein Feld meiden diese meistens, da der Untergrund nicht für diese schweren Fahrzeuge herhält. Die würden nach Regen alle absaufen. Außerdem sind für die Anfahrt die öffentlichen Verkehrswege da, die immer freizuhalten sind, und nicht die Privatgrundstücke. Fluchtmöglichkeiten gibt es in Privatwohnungen eigentlich immer, und die müssen nicht immer auf das Feld raus sein. Kommt halt darauf an wie man es sich selber einrichtet. Oder stehen die Ballen direkt vorm Fenster, weniger als 1 m?

Ich habe eher das Gefühl das euch hier die Aussicht stört und was der Bauer macht, als wie es hier um den Brandschutz geht. Der soll hier nur was hergeben!!! was sonst nicht geht, oder?!! Vergeßt also nicht, der Bauer macht euer täglich Brot..... und deshalb kann man auch mit ihm reden, und nicht mit § Reitern kommen....

jtgarrett 
Beitragsersteller
 03.08.2010, 00:48

Da hast wahrscheinlich ne kleinigkeit falsch verstanden. Das Problem besteht darin, dass der Bauer der seine Mistviecher (sorry... sind welche) immer auf den nicht verkauften Grundstücken ohne einverständnis der Einwohner grasen lässt. Den OB kümmerts aber reichlich wenig. Der Bauer hat entsprechend nicht ein Grundstück was er sein Eigentum nennen kann in dieser Siedlung. Nun hat er wohl die Strohballen irgendwo vor dem Haus meiner Schwiegermutter abgestellt und sie möchte wissen ob sie sich dagegen wehren kann.

MfG

JT

EDIT: Kann sein das es weniger als 1m vom Haus meiner Schwiegermutter entfernt steht... genaueres erfahre ich erst morgen da ich ggn. 23h erst von der Arbeit kam^^

Stehen die Strohballen auf einem privaten Grundstück oder auf bzw. an der Straße im öffentlichen VVerkehrsraum? Bei letzteren wäre die Polizei zuständig.

jtgarrett 
Beitragsersteller
 04.08.2010, 00:54

Ich erkläre es kurz: In dem Gebiet werden Grundstücke verkauft. Dort bauen die Leute ihre Häuser. Hinter dieser Siedlung gibt es ein Feld. Zwischen Feld und Grundstück sind ca. 1m öffentlicher Grund (Stück Rasen oder sonstiges). Direkt am Grundstück eine Hecke oder Einzäunung direkt an der Grundstücksgrenze.

So wie es mir nun heute erklärt wurde stehen die Strohballen direkt an der Hecke bzw. dem Zaun. Nichtmal nen Zentimeter vom Privatgrundstück entfernt.

Sehr interessante Frage. Aber hier hilft das städt. Amt für Ordnung auch ohne Paragraphen.

jtgarrett 
Beitragsersteller
 02.08.2010, 23:40

Weil ich bei der Feuerwehr bin meinte meine Schwiegermutter ja das ich darüber bescheid wüsste... sie wollte nicht gleich die Ämter über diese Überschreitung Informieren. Vielleicht kann mir ja dennoch jemand eine Antwort hier geben.

Koarlchen  02.08.2010, 23:48
@jtgarrett

Wenn Du bei der Feuerwehr bist, dann müßtest eigentlich wissen, dass es Verordnungen gibt was im Gebäude in welcher Menge bei welcher Gefährdung gelagert werden darf, dasselbe gilt für den ´Transport. Naturprodukte unterliegen in der Ldw, keiner Beschränkung. Sie müssen nur kontrolliert werden um einer selbstentzündung bei zu feuchter Ernte vorzubeugen.

jtgarrett 
Beitragsersteller
 03.08.2010, 12:21
@Koarlchen

Da es sich hierbei nur um die Freiwillige Feuerwehr handelt und ich leider immernoch Anwärter bin (keine einzige Pommes) weiß ich das leider nicht. Und es geht auch nicht um die Lagerung IM sondern VORM Haus.

Hallo, ich habe auf die schnelle nur das gefunden: http://www.mil.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/BrandschutzinderLandwirtschaftEmpfehlungen2010.pdf (ab Seite 4); Ist zwar für Brandenburg, stellt aber in meinen Augen eine anerkannte Regel der Technik dar und sollte demnach auch beachtet werden. Für weitere Informationen würde ich dir vorschlagen dich an die zuständige Brandschutzbehörde (in der Regel beim Landkreis) und den Bauernverband zu wenden. Dort wirst du sicher rechtlich tragfähige Aussagen bekommen. Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen wird das hier schwer werden.