Vor Gericht getroffene Vereinbarung rückgängig machen?
Angenommen jemand trifft vor Gericht eine Vereinbarung oder einen Kompromiss mit der jeweils anderen Partei, bereut diese dann aber im Nachhinein. Ist es möglich diese noch rückgängig zu machen und muss die andere Partei dafür ebenfalls zustimmen? Kann man eventuell Einspruch erheben, weil man eventuell zu dieser Zustimmung „genötigt“ wurde. An sich finde ich es schon kritisch, dass man nichtmal Bedenkzeit dabei hat und direkt eine Entscheidung treffen muss...
4 Antworten
Ich nehme an, dass du einen Vergleichsabschluss meinst. Diesen kannst du grundsätzlich im Nachhinein nicht widerrufen, außer es wurde ein Widerrufsvorbehalt vereinbart.
Wenn du dazu genötigt wurdest oder sonstiges, kann u.U. eine Anfechtung möglich sein.
Man kann grundsätzlich ein Einspruch einlegen bzw. in Berufung gehen oder gar den Fall neu aufholen lassen bei neueren Erkenntnissen die nach Recht relevant sind.
Hier sollte man jedoch nicht spaßen sondern sich definitiv einen Anwalt zur Beratung ziehen...
Ich sagte auch nicht, dass die Durchsetzung ein leichtes Spiel sein wird, lediglich sprach ich von der Möglichkeit.
Wie du gegen einen gerichtlichen Vergleich "Einspruch" oder Berufung einlegen willst, zeigst du mir mal.
Auch hier gibt es Möglichkeiten, beispielsweise wenn sich der Lebensumstand drastisch ändert und die Vereinbarung als solchen nicht mehr geleistet werden kann. Was für Möglichkeiten das sind, werde ich definitiv nicht sagen!
Das sollte dieser jemand mit seinem Anwalt besprechen
Zunächst einmal sind solche gerichtlichen Vergleiche in der Regel verbindlich, dh einfach mal so wieder davon Abstand nehmen ist nicht. Schließlich soll ja auch mal Rechtssicherheit eintreten.
zumindest zivilgerichtliche Vergleiche kann man „auf Widerruf“ eingehen. Dann bekommen die Parteien noch mal eine angemessene Frist (ca 2 Wochen) und können während dieser Zeit den Vergleich bedenken. Melden sie in der Zeit keine Bedenken wird dieser Vergleich anstelle eines Urteils rechtskräftig.
dh niemand wird gezwungen direkt vor Gericht einen rechtskräftigen Vergleich zu schließen.
könnte also schwierig werden, nachzuweisen, dass du trotz der Anwesenheit eines Richters zu einem Vergleich genötigt wurdest.
Wie du gegen einen gerichtlichen Vergleich "Einspruch" oder Berufung einlegen willst, zeigst du mir mal.
Nein, dafür gibt es die Rechtskraft. Eine Durchbrechung der Rechtskraft ist nur in sehr sehr seltenen Ausnahmen möglich.