Wann darf man seinen Sohn raus werfen?
Google sagt nur wann man seinen Sohn eben nicht raus werfen darf... Hilft mir jetzt nicht... Mein Bruder ist 23 arbeitet als Elektroniker, gewalttätig, beleidigt und macht alle Psychisch fertig. Seine Freundin die er gerne mal auch schlägt aber die das ganz nice findet lebt auch bei meiner Mutter. Ja ist sehr herrlich hier... Naja dürfte man ihn aus Sicht eines Familiengerichts raus werfen? Er hätte eindeutig genug Geld um sich zu finanzieren... Gibt das aber lieber für 3 Fernsehre aus, 3xPS4, Xbox, Samurai Schwerter, highend PC usw. gibt für sich und seine Freundin allerdings 400€ für Nebenkosten ab. Also kein Untermieter. Würde also das Familiengericht den Typen auf die Straße setzen?
10 Antworten
Wenn eigenes Gehalt da ist und er volljährig ist, jederzeit. Wenn kein Gehalt da ist, sind die Eltern bis zum 25. Lebensjahr für ihre Kinder vor allem finanziell verantwortlich.
Ab 18 Jahren haben Kinder keinen Anspruch mehr auf Unterhalt, also auch Wohnung.
Da gibt's immer nen paar Ausnahmen, z.b. in ner Ausbildung etc., aber das scheint bei deinem Bruder nicht der Fall zu sein.
Deine Eltern sind nicht verpflichtet ihn zu unterhalten, da er ohnehins ein eigenes Geld verdient, darf er sich auch selbst ne Wohnung suchen, wenn deine Eltern das entscheiden. Sie könnten auch Miete von ihm fordern, wenn er dort wohnenbleiben will.
Vorsicht mit Miete. Wenn ein Mietverhältniss besteht wirds in Zukunft schwierig für die Mutter
Deine Mutter sollte ihn auffordern, auszuziehen, mit Fristsetzung, schriftlich. Wenn er den Termin nicht einhält, kann sie zum Familiengericht gehen und ihn "rausklagen" anders geht es- entgegen aller schlauen Vorschläge nicht. Wechselt sie das Schloss aus, kann er die Polizei rufen und sie muss ihn dann in die Wohnung lassen.
Wird er allerdings gewalttätig gegen seine Mutter, sollte sie direkt die Polizei rufen, dann kann er der Wohnung für einige Tage verwiesen werden.
Anders sieht es mit der Freundin aus- wenn sie nicht dort gemeldet ist, kann deine Mutter sie vor die Tür setzen.
Keine schöne Situation, aber selbstgemacht- sie hat ihn so erzogen und es bisher geduldet.
Sorry, sollte dieser Artikel sein: https://www.morgenpost.de/ratgeber/familienrecht/article207279859/Familienrecht-Duerfen-wir-unseren-Sohn-rauswerfen.html
Das Familiengericht hat damit gar nichts zu tun.
Die Eltern sollen ihm eine Frist von 4 Wochen geben und danach die Schlösser auswechseln.
Fertig.
So einfach ist das leider nicht. Ist so ein Typ der dann wartet bis die Tür mal auf geht um rein zu kommen. :)
Dann holt man die Polizei und erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
es bedarf keines familiengerichtes um deinen bruder vor die tür zu setzen. kurze ansage deiner eltern das er mit seiner freundin zum ende der woche verschwunden ist und ausgezogen ist. zum angesagten tag die schlößer wechseln und einen tag angeben, an dem er seine sachen abholen darf.
wenn er vorher schon theater macht, schlägt oder anderweitig probleme macht, dann könne deine eltern ihm die schlüssel abnehmen und sofort rauswerfen. das können sie seit er 18 ist.
Das geht leider nicht, dann holt er die Polizei und da er dort gemeldet ist, muss die Mutter ihn wieder reinlassen. Das kann nur über das Familiengericht laufen.
Abnehmen? Eltern sind getrennt meine Mutter nimmt so einem fetten gewaltbereiten Sack gar nix ab. xD
Sollte er sich tatsächlich weigern, gibt's auch noch die Uniformierten...die kommen schon mit ihm klar und erklären ihm ganz freundlich, dass er dort nicht mehr wohnt. Die erklären ihm auch noch fix, was Hausfriedensbruch ist und warum er besser keine Randale macht.
dann ist ihr nicht zu helfen und die sache läuft immer so weiter.
Selbstverständlich hat ein sich in Ausbildung befindendes Kind Anspruch auf Unterhalt auch weit nach dem 18. Geburtstag.