Kann mir einer formaljuristisch bzw. rechtslinguistisch den Unterschied zwischen Wohnhaft, Wohnsitz und Wohnort erläutern?
nur synonym, analog gebraucht oder diffiziler Unterschied ?
2 Antworten
Wohnort ist ein deutscher Rechtsbegriff. Er bezeichnet im Allgemeinen die politische Gemeinde, in der eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz vorhanden ist, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnort
Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. [1] Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen. [2]
Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)
Wohnhaft
wohnen in einer Wohnung, die kaum größer (wenn nicht sogar kleiner) als eine Gefängniszelle ist...
beliebt bei Studenten, weil (i.d.R. geradenoch so) bezahlbar.
"Deine Bude is ja kaum mehr als 'n Wohnklo..."
"nee, nee, das is meine Wohnhaft..."
https://www.mundmische.de/bedeutung/41679-Wohnhaft
Andere behaupten aber auch, wohnhaft wäre lediglich ein Adjektiv, das keinen Ort bezeichnet, sondern nur die Tatsache, dass irgendwer an einem bestimmten Ort lebt...
Hallo Kleosa,
Wohnhaft ist man da wo man sich in der theorie schriftlich bei der Stadt angemeldet hat, wobei sich der Wohnsitz physikalisch an mehreren Standorten befinden kann, wenn man z.B. mehrere Häuser an unterschiedlichen Standorten hat.
Der Wohnort ist lediglich die Angabe die man macht wenn man Formulare ausfüllt und sich auf einen der Wohnsitze bezieht (regional)
Viele Grüße Northernfate