Scheinrechnungen erhalten und wie genau vorgehen?

4 Antworten

Schalte eine anwalt ein . Wen man nicht bewisen kan das jemand urkunden gefälscht hat sollte man nicht zur polizei weil man sonst wegen übler nachrede dran ist. dein anwalt kennt vieleicht jemanden der feststellen kan wan diese scheinrechnungen geschrieben worden sind. Und Lass feststellen wo deine angeblichen rechnungen geblieben sind.Vieleicht kan dein anwalt erfahren ob dies nicht das erste mal ist das er so etwas tut.

Lerntnieaus2009 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 16:39

Danke für deine Antwort und für den Hinweis zur üblen Nachrede.

Mein Anwalt ist eingeschaltet und die Klage ist vor Gericht am laufen.

Doch der Schuldner unternimmt alles um die Rechnung zu mindern.

Und damit schädigt er mich indem er falsche Behauptungen aufstellt.

Es handelt sich zunächst einmal um Betrug. Ob auch eine Urkundenfälschung vorliegen könnte, sollten dann Deine Anwälte und später der Richter entscheiden.

Wenn die Rechnungen Scheinrechnungen sind, werden ja keine Steuern hinterzogen. Daher ist das wohl nicht die richtige Vorgehensweise, wenn Du von Steuerhinterziehung unterstellst..

.....Sollte er diese Rechnungen zu diesen Datum geschrieben haben, müssten Sie ja beim Finanzamt eingegangen sein.....

Nein, das ist nicht ganz richtig. Das Finanzamt erfährt von derartigen Rechnungen erst auf dem "Umweg" über die entrichtetete Umsatzsteuer. Da Du diese angeblichen Rechnungen ja nie erhalten und demnach auch nie bezahlt hast, sind auch keine Umsatzsteuern fällig geworden.

Ich empfehle, daß Du jetzt einen Rechtsbeistand (Anwalt) einschaltest. Es sieht so aus, als ob der Schuldner mit den getürkten Rechnungen seine Buchhaltung frisiert hat. Ob daraufhin eine separate Klage (oder Erweiterung Deiner schon lfd. Klage) Aussicht auf Erfolg hat und wie dabei vorzugehen ist, kann Dir aber nur ein Rechtsanwalt sagen.

Lerntnieaus2009 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 16:45

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und den Hinweis zur Buchhaltung.

Also müsste die Buchhaltung diese Rechnungen erhalten haben in den Zeitraum wo er angibt sich angeblich gestellt zu haben.

Der Schuldner ist ja selbständiger Kaufmann und nach der Buchinformationspflicht müssten die Rechnung doch Nummerisch in seinen Unterlagen verbucht worden sein als Forderungen.

Mein Anwalt hat mir die Klageewiederung der Gegenseite heute zugestellt und wartet auf meine Stellungnahme.

Ich muss bis zum 30. März jetzt eine Stellungnahme zur seiner Klageerwiderung nehmen. Ich habe ihm mitgeteilt das ich diese Rechnungen nie gesehen habe und das sie nie in diesem Zeitraum geschrieben wurden.

Lerntnieaus2009 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 16:30

Vielen Dank für die schnelle Antwort zu meinem Sachverhalt.

Ich hatte den Gedanken nicht weiter gedacht und danke für die Anregungen aus der Community.

Da es sich um Scheinrechnungen handelt und die erst kürzlich vom Schuldner erstellt wurden mit rückdatierten Datum, ist auch offiziell keine Steuerdelikt entstanden, weil der Schuldner die Rechnungen nicht als Gewinnminderung abgegeben hat.

Also werde ich als Beweis für das Gericht eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrug stellen.

Wenn dein Schuldner dir Rechnungen stellt, dann enthalten diese Rechnungen einen Text aus dem ersichtlich ist, für welche Leistungen er von dir Geld verlangt. Das dürfte doch nachzuweisen sein, ob er diese Leistungen überhaupt erbracht hat, oder nicht. .Du schreibst nicht, um welche Art von Leistungen es sich handelt. Wäre vielleicht hilfreich. Du könntest z. B. an Eides statt erklären, dass du niemals die berechneten Leistungen erhalten hast.

Urkundenfälschung liegt keine vor. Wie auch ? Er hat Rechnungen geschrieben die aus deiner Sicht "Scheinrechnungen " sind. Betrug läge erst dann vor, wenn dir dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist., was bis dato auch nicht der Fall ist, weil du diese Rechnungen nicht bezahlt hast.. Den Schuldner beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung melden ? Auch das bringt nichts, weil auf die Rechnungen , so es sich um Umsatzsteuer handelt, kein Geldeingang von dir festgestellt werden kann.

Anders sähe das aus, wenn du die Rechnungen bezahlt hättest und er im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung diese dem Finanzamt vorenthalten würde. Also den Geldeingang vertuscht. Dann wäre es Steuerhinterziehung.

Dieser Handelsvertreter könnte aber auch eine Erklärung an Eides statt abgeben und damit sagen, dass er die berechneten Leistungen erbracht hat.. Dann liegt es im Ermessen des Gerichtes, wem es glaubt.

Ich denke, dass du einen Anwalt hast, der dich vertritt.

Würde da von irgendwelchen Anzeigen und Meldungen absehen, sondern den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten. Du kannst deine Einwände vor Gericht darlegen., das wird die Gegenseite auch tun.

Wenn dein Schuldner es auf einen Prozess ankommen lässt , dann glaubt er doch, Forderungen gegen dich zu haben. Ob die nun berechtigt sind oder nicht, das zu klären ist Sache des Gerichtes.

Solange Ausgangsrechnungen nicht beglichen wurden, interessiert es das Finanzamt nicht., weil auch kein Geldeingang erfolgte.Solche Rechnungen werden dem Finanzamt auch nicht gemeldet.