von Handwerker verarscht?

6 Antworten

wenn er jetzt 2012, und das von 07-10 eine arbeit geleistet hat, dazu noch als festpreis ist das nicht rechtens

das würde ich an Deiner Stelle nicht tun. Du siehst jetzt, dass Schwarzarbeit nicht immer günstig ist. Bei einem offiziell beauftragten Handwerker muss bei einem Festpreis die MWST enthalten sein und somit wäre eine Nachforderung auch ausgeschlossen. Aber in Deinem Fall sieht es ganz nach einer Schwarzarbeit aus und deshalb empfehle ich Dir, zahle die MWSt sonst könnte es noch teurer werden. Bedenke, dass Ihr euch beide strafbar gemacht habt !

schwabe188 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 14:06

das schlimme ist das der auf diese Tour reist ,sogar Material bei uns hat mitlaufen lassen

rudelmoinmoin  27.01.2012, 14:25
@schwabe188

-kostenvoranschlag ist kein verbindlicher festpreis, und meist steht unten (ganz klein) zuzüglich mwst., was >sogar Material bei uns hat mitlaufen lassen< betr. da hast du selbst schuld, was man zu jeder zeit hätte beanstanden können

schwabe188 
Beitragsersteller
 27.01.2012, 13:58

in dem Kostenvoranschlag stand nix von Mwst. erst in der Abschluss Rechnung

da du dann ja auch schwarzarbeit in auftrag gegeben hast, wärest du mit dran, also zahle die mwst und sei lieber still.

Nussbecher  27.01.2012, 17:16

ich lese gerade, dass es sich vorher um einen kostenvoranschlag handelte und nicht um einen ausgemachten festpreis. dann kannst du erst recht nichts machen, denn dann hat es mit schwarzarbeit gar nichts zu tun, sondern du hast lediglich nicht verstanden, was ein kostenvoranschlag ist, wie dieser zu lesen ist und welche rechtlichen bindungen damit zusammenfallen. zahl die mwst, sonst droht dir ein mahnverfahren, was durchaus rechtlich in ordnung wäre.

Überlege dir erst einmal was es denn nun war, KV oder Festpreis. Und wenn Du es schriftlich hast, lies mal richtig durch was da ausgemacht war. Ich könnte mir vorstellen das es nur eine mündliche Abmachung war.

hm und was kann ich jetzt deiner meinung nach tun ?