Festpreis vereinbart, Kunde verlangt Geld zurück weil es schneller ging
Hallo, eigentlich sagt der Preis schon alles. Der Kunde hat meinem Bruder (Anfänger Handwerker) zum Festpreis den Auftrag erteilt bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Der Auftrag wurde durchgeführt, der Kunde war zufrieden, hat die Arbeiten überprüft und quittiert, Visitenkarte mit Webseiten URL bekommen. Dann hat er das Geld überwiesen und positiv bewertet. Im Nachhinein muss er allerdings wohl die Seite besucht haben und stellte fest, daß die Stundenpreise so und die Anfahrtspreise so sind. Na, jedenfalls hat er dann nachgerechnet und nu behauptet er, daß er Geld für 3 Stunden zurück haben möchte, da die Arbeiten frührer zuende gingen als er sich das vorgestellt hat (und mein Bruder auch). Der Auftrag war eher schwammig beschrieben, der Festpreis durch den Kunden vorgegeben, das Gebot lag nahe an dem Festpreis. Also wenn es um meine Meinung hierzu geht, müsste doch alles klar sein - der Festpreis ist bindend, auch wenn die Arbeiten zum Beispiel 2 Stunden länger gedauert hätten. Nur evtl. Materialkosten müsste man verhandeln. Da aber das Material korrekt berechnet und verwendet wurde und die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden, dürfte der Kunde jetzt wohl nicht meckern oder? Wir haben im Netz nach Rat gesucht, aber überall werden nur die Kunden vor den "bösen" Handwerkern beschützt / beraten. Es war nicht zu finden was so ein Handwerker tun sollte und ob er im Recht ist.
Hat wer etwas was zur Klärung beitragen würde? Danke schon mal im Voraus.
18 Antworten
Wenn ein Festpreis vereinbart wurde,so ist er auch für beide Seiten verbindlich.
Es hätte auch Zeitverzögerungen bei der Durchführung der Arbeit geben können,die wären in diesem Fall dann zu Lasten deines Bruders gegangen.
Man will eine Arbeit gemacht haben und gibt dafür seine Preisvorstellung an. Dann bekommt man gute Arbeit geliefert und möchte den tüchtigen Handwerker auch noch um sein Geld prellen, weil er die arbeit schön schnell erledigt hat...
Soweit sind wir mittlerweile hier in Deutschland. Dein Bruder hat hier das Recht auf seiner Seite und sollte sich gar nicht auf Diskussionen einlassen. Im Falle einer Klage braucht er sich keine Sorgen zu machen.
Festpreis ist Festpreis und wenn der Kunde den akzeptiert hatte und er mit dem Resultat der Arbeit auch zufrieden war, dann gibt es da nichts zurück.
Und wie der Festpreis zustande gekommen war - Arbeitszeit, Wege- und Materialkosten - ist hier auch völlig uninteressant, denn der Kunde hatte ihn ja ohne Einschränkung akzeptiert und den Auftrag auf dieser Basis vergeben.
Festpreis ist Festpreis - hast du gut kalkuliert, ist es dein Gewinn, hast du schlecht kaluliert, ist es dein Verlust. Da kann der Kunde machen was er will. Hätte er auch mehr bezahlt, wenn es schneller gegangen wäre? Bleib ruhig.
Lass Dich nicht einschüchtern! das Geld bzw der Preis wurde als fest ausgemacht und das wars! Auch wenn es schneller ging als erwartet.Soll der Kunde doch zufrieden sein als wenn es einiges längger gedauert hat und dann noch weitere Unannehmlichkeiten welche noch weiteres Geld gefordert hätten dazukommen. Selbst bei Gericht gibt es da kein Problem! Ja ein Festpreis ist bindend! Auch wenn es zum Nachteil des Hanwerkers ist! also soll der Kunde sehr zufrieden sein! auch bei wie Du sagst schwammigen Aufrag gilt der Festpreis!das ist ein Engegenkommen des Handwerkers! Dieser Auftrag ist erledigt mit Festpreis abgerechnet und das wars! Ich hoffe Du oder Ihr habt das Geld schon erhalten.! Sonst es kommt auch auf die Summe des Gewerkes an ob es sich loht einen Anwalt einzuschalten. Bei 100 Euronen bestimmt nicht aber wen es um 1000 und weiter geht dann schon! Die Summe um welche es sich handelt steht nicht geschrieben.Auch wenn es um kleine Summen geht lasst nicht locker! Denn immer ein Wenig ist irgendwann ein Viel! Ich wünsch Dir viel Erfolg beim eintreiben deines Lohnes!