Darf ein Handwerker während seiner Arbeit fotografieren?

5 Antworten

Das ist eine Grauzone. Grundsätzlich darf er natürlich seine Arbeit dokumentieren, z.B. um bei späteren Regressansprüchen nachweisen zu können, wie er gearbeitet hat. Allerdings sollte er dabei natürlich die Privatsphäre respektieren und die Fotos so machen, dass man eben nur seine Arbeit und möglichst wenig drumrum sieht. Und natürlich darf er die Fotos keinem Dritten zugänglich machen.

Du hast das Recht, zu erfahren, was er fotografiert hat. Lass Dir die Fotos geben, das ist digital ja überhaupt kein Problem. Dann kannst Du ggf. verlangen, dass Fotos oder Teile davon gelöscht werden, die Deine Privatsphäre tangieren und für die Dokumentation nicht erforderlich sind. Außerdem solltest Du vorsorglich schriftlich einer Weitergabe der Fotos widersprechen.

Azalee 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 14:02

Danke casilein für die ausführliche Antwort. Das ist eine gute Idee, das werde ich machen.

Darf er nicht, u.U. hat er sich sogar durch das unberechtigte anfertigen von Bildaufnahmen aus dem privaten Bereich strafbar gemacht.

Darf er nicht. Nur mit eurem OK.

Hallo Azalee,

rein rechtlich sieht es wohl so aus, dass der Handwerker dich nicht fragen muss, wenn er seine Arbeit dokumentiert. Selbst wenn er diese Fotos veröffentlichen würde, könntest du dagegen nicht sehr viel unternehmen, solange er keine Namen, Adressen veröffentlicht und auf den Fotos nicht dein komplettes Haus erkennbar ist. Wenn hier natürlich sicherheitsrelevante Dinge erkennbar sind, würde ich mit dem Handwerker reden und ihn bitten, dass er dies bitte nur für seine interne Dokumentationen verwendet.
Von der psychologischen Seite her muss ich sagen, hat der Handwerker sehr unklug gehandelt. Wenn wir bei Privatpersonen arbeiten, fragen wir immer um Erlaubnis, gewisse Dinge auf Fotos festzuhalten. Dies geschieht aber nicht, um die Fotos dann zu veröffentlichen, sondern meist nur, um dem Auftraggeber oder Lieferanten Reklamationsfälle besser darzustellen oder einfach um von gewissen Planungsvorschlägen ein paar Fotos zu haben, die man dann anderen Kunden zeigen kann. Da dieser andere Kunde aber dann weder weiß, wo die Küche steht noch wem sie gehört, wird hier auch kein Persönlichkeitrecht verletzt und wie gesagt- wir fragen immer vorher (weil es einfach höflicher ist).

Bitte doch einfach deinen Handwerker, dir die ganze Fotoserie zur Verfügung zu stellen- auf für dich kann es ganz hilfreich sein, wenn man gewisse Dinge später noch einmal nachschauen kann.

Hier kannst du übrigens nochmal nachlesen, was ich dir zur rechtlichen Seite geschrieben habe:

http://www.dr-bahr.com/news/handwerker-darf-zu-reklamezwecken-wohnungsbilder-von-kunden-online-stellen.html

Viele Grüße

Azalee 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 08:43

Vielen Dank Nolti für die ausführliche Antwort. Dieses Urteil habe ich auch schon gelesen. Hier ging es allerdings um die Veröffentlichung zu Werbezwecken. Es ist nicht ersichtlich, ob der Wohnungseigentümer grundsätzlich mit Fotos einverstanden war. Bei uns hatte es wohl der Gartenbauer genau aus den von dir genannten Gründen gemacht: Um bei Reklamationen gewappnet zu sein. Allerdings ist die Kommunikation nun inzwischen abgebrochen und es liegen tatsächlich erhebliche Mängel in der Leistungsausführung vor, eine Frist zu Behebung hat die Firma verstreichen lassen. Im Streitgespräch fiel der Hinweis auf die Fotos. Allerdings ist im Zeitalter der Digitalfotografie ein Verlass auf die komplette Herausgabe von Bildern kaum noch gegeben. Nach dem teilweise unverschämten Verhalten und Geschäftsgebaren würde ich auch niemandem glauben. Mir geht es vor allem darum: Ohne mein Wissen wurde hier fotografiert! Auf meinem Grundstück! Diese Erlaubnis habe und hätte ich nie pauschal erteilt! Anhand von Bildern könnte man ein Haus und Grundstück außerdem wesentlich leichter lokalisieren als ein Badezimmer, das ja nur Bekannte kennen.

Nolti  08.10.2012, 09:14
@Azalee

Das ist natürlich eine andere Vorraussetzung und wenn du zusätzlich Ärger mit dem Handwerker hast ist das ganz unerfreulich.

Wende dich doch mal an den Verbraucherschutz: http://www.vzbv.de/

Dort kann man dir sicherlich ein wenig weiterhelfen.

Viel Erfolg und viele Grüße

Hallo Azalee Um deine Frage kurz und bündig zu beantworten

Nein auf keinen fall !

1.st hat er Bilder ohne vorherige Absprache gemacht
2. Ist dein Eigentum Urheberrechtlich Geschützt ( Privatsphäre ) und vorallem wenn sicherheits relevante details zu erkennen sind sind diese umgehend zu löschen tut er dies nicht ! würde ich mit dem Anwalt drohen

lg m33raz0r

casilein  08.10.2012, 09:15

Was hat denn Urheberrecht damit zu tun???