Handwerker schwarz bezahlt und jetzt noch eine Rechnung bekommen was tun?

11 Antworten

Das ist die Krux bei Schwarzarbeit, der, der die Arbeit billig und schwarz ohne Rechnung gemacht haben möchte, hat keinerlei Handhabe oder Gewährleistung auf die Sache, während der Handwerker hinterher immer sagen kann: ,,Wieso, ich hab doch ne Rechnung geschrieben, Schwarzarbeit gibt's bei mir nicht"!

Der Auftraggeber muss dann zweimal bezahlen, wenn er sich nicht selbst anzeigen will und man muss das auch erst mal nachweisen, dass man den Handwerker schon bezahlt hat, das ist ohne Zeugen so gut wie unmöglich!

Und die Moral von der Geschicht? Beschei.s.s.e  Dich selbst und das Finanzamt nicht!

So schwarz kann ich gar nicht zahlen, dass ich mir nicht eine Unterschrift geben lasse.  Bei so einem Betrag überhaupt! Ein Zeuge ist auch eine gute Idee.

Kann es nicht sein, dass es ein Missverständnis ist? Und wenn die Arbeit nicht in Ordnung gemacht ist, wird schon gar nix gezahlt, bevor nicht alles pipifein hergerichtet wird! 

Was hat denn Dein Bekannter bisher gemacht? War er schon in der Firma und hat dort DEUTSCH geredet mit den Typen? Der muss den Handwerker doch wiedererkennen. Poah! Da muss ich mich ja gleich aufregen!

wenn er schon schwarz arbeiten lassen wiollte ist er dumm wenn es einen offfiziellen arbeitsauftrag gibt. wenn dann ganz oder gar nicht.

so wie ich es sehe ist er selbst schuld. es gibt keine möglichkeit wie er beweisen kann, das er die summe übergeben hat. daher wird es wohl darauf hinauslaufen, das er nochmal zahlen muss.

Den "Schwarzauftrag" würde ich natürlich nicht anzeigen. Das würde - wie Du schon selbst geschrieben hast - der Pflasterer sicherlich abstreiten.

Gibt es denn keine Zeugen für die 5000,- Euro?

Irgendjemand auf der Welt muss doch mitbekommen haben, dass da 5 Mille übern Tisch gewandert sind...

Wenn allerdings beiderseits alles "schwarz" gelaufen ist, dürfte der Pflasterer ja auch keine Belege haben, dass er die Arbeiten ausgeführt hat, oder?

Grüße, ----->

Topotec  26.09.2016, 15:56

Was sollen das für Belege sein, die Pflasterarbeiten werden oft mündlich beauftragt, Wiege- oder Lieferscheine braucht er nicht unbedingt und die Leistung liegt ja beim Rechnungsempfänger auf der Auffahrt...oder ist die neue Auffahrt oder der Weg nicht nachweisbar?

Kirschtomate77 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 16:05

Danke! 

leider gibt es keine zeugen, er hat ihm auf empfehlung vertraut. und er hat diverse lieferantenrechnungen und lieferbelege zur Baustellenadresse um zu belegen dass er die arbeiten ausgeführt hat. 

PoisonArrow  26.09.2016, 16:13
@Kirschtomate77

A..-karte...

dann würde ich die Variante "Hosen runter" wählen und mit offenen Karten zum Anwalt gehen, das ganze vor Gericht bringen.

Rechtschutzversicherung wäre dringend zu empfehlen!

Über "erfundene Zeugen", die man benennen könnte, damit der Handwerker evtl. einen Rückzieher macht, gebe ich keine Empfehlung....

Grüße, ---->

peterobm  28.09.2016, 07:57
@PoisonArrow

ne Bankabhebung würde das vielleicht noch untermauern

PoisonArrow  28.09.2016, 09:34
@peterobm

richtig, ist ja nicht anzunehmen, dass der "Bekannte" den doch größeren Betrag so rumliegen hatte.

Auch wäre schon jemand als Zeuge tauglich, der einfach nur davon Wind bekommen hat, dass die fünf Mille zur Bezahlung von Herrn xy angedacht waren...

Auch wäre es sicherlich belastend, wenn der "Bekannte" genau den Ort und die Zeit der Geldübergabe benennen kann. Möglicherweise findet sich so doch ein Zeuge (Auto stand vorm Haus,....).

Grüße, ----->

Das ist m. M. nach mehr als dumm gelaufen...

Ohne Zahlungsbeleg steht hier Aussage gegen Aussage.

Der Handwerker wäscht sich "rein" durch eine ordentliche Rechnung.

Gibt es Zeugen für diesen Beschiss? Also, gibt es jemanden, der bezeugen kann, dass der Handwerker 5.000€ Cash bekommen hat?

Es läuft wohl auf eine Selbstanzeige hinaus, denn wenn Dein Bekannter die bereits geleistete Zahlung geltend machen möchte, muss er zugeben, dass er sie ohne Quittung "schwarz" bezahlt hat.

Kirschtomate77 
Beitragsersteller
 26.09.2016, 16:02

Danke!

Er hat ihn ohne unterschriebener quittung das Geld bezahlt und nun steht Aussage gegen Aussage, es gibt leider keine Zeugen. Sieht doch eher so aus, dass es keine Chance  gibt der Rechnung zu entgehen, der Mahnbescheid vom Amtsgericht kam heute auch per post hab ich gerade erfahren was nun heißt dass es nur 1 woche einspruchsfrist dagegen gibt, und der Handwerker hat auch alle Fristen und kriteien des Mahnverfahrens eingehalten bisher.. Bisher wahnsinns aussichten mit 0%tiger chance in innerhalt 1 woche dagegen was zu machen...  =/