Festpreis Handwerker, deutlich weniger Materialen benötigt als veranschlagt?
Guten Tag,
Vor einer Woche hatte ich einen Handwerker beauftragt, um Arbeiten in meiner Wohnung vornehmen zu lassen. Der Handwerker erstellte einen Festpreis, der alle aufkommenden Kosten (Material, Arbeitszeit, etc.) enthielt. Allerdings konnte ein großer Teil der benötigten Materialien aus alten Beständen, die ich selbst noch vorrätig hatte bezogen werden. Ich möchte, dass der Handwerker, die von mir bezahlten, für den Einsatz bestimmten Materialen aushändigt, die Im Endeffekt nicht benötigt wurden, da ich schließlich dafür bezahlt habe. Habe ich ein Anrecht auf die Materialen oder Minderung des Preises?
Angebot
Rechnung
Dem Handwerker war bewusst, dass ich noch Materialen vorrätig hatte, wollte diese allerdings nicht benutzen, tat dies allerdings bei Arbeitsbeginnn trotzdem
5 Antworten
Sofern hier ein Festpreis tatsächlich vereinbart wurde, besteht m.E. grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung überschüssigen Materials bzw. Preisminderung. Das hätte nämlich vor der Übernahme vorhandener Komponenten jeweils nachverhandelt werden müssen. Deswegen ist es ja ein Festpreis - im umgekehrten Fall hätte der Auftraggeber ja auch nicht für Preissteigerungen oder Materialmehrungen nachzahlen müssen.
Ergänzung:
Da gemäß Rechnung keine Materialmengen o.ä. genannt respektive angeboten wurden, besteht hier mMn kein Anspruch auf Erstattung.
Festpreis ist Festpreis. Wenn das angenommen wird, dann gibt es wenig Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Der Handwerker erstellte einen Festpreis, der alle aufkommenden Kosten (Material, Arbeitszeit, etc.)
du hast ihm erst bei Arbeitsbeginn mitgeteilt, dass du noch Materialien hast, die er nehmen kann?
was steht im Angebot/Kostenvoranschlag, was steht auf der Rechnung?
Foto ist gut :)))
Festpreis zählt, das darfst zahlen
wenn du ihm gewisse Materialien zum Einbau überlässt, must dich mit dem Betrieb einigen, wie das abgerechnet wird. nicht nach Erstellung der Rechnung
du hast keinen Nachweis über die Menge das hätten dir die Arbeiter unterschreiben müssen
kann auch sein, dass der Chef gar nix davon weiß. Du hast das Material zur Verfügung gestellt.
Hab es ergänzt
ja, natürlich
Nö, hast Du nicht.