Von der Arbeit nach Hause geschickt...

5 Antworten

Auch bei Zeitarbeitsfirmen gelten die Gesetze.

Dein Freund hat bei der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag. Er hat seine Arbeitskraft nach Dienstplan bei der Entleihfirma angeboten und diese wurde nicht angenommen. So befindet sich der AG (Zeitfirma) nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet, es darf ihm kein Urlaub und auch keine Überstunden abgezogen werden. Die Zeit braucht lt. Gesetz auch nicht nachgearbeitet werden. Das Betriebsrisiko trägt nicht der AN sondern der AG.

Schau mal in den Arbeitsvertrag - da wird was drinstehen, ansonsten soll er ruhig mal nachfragen bei seiner Firma. Grundsätzlich gibts ja die Fahrtkosten, soweit nicht anders angegeben eine Richtung... Wenn er allerdings am Einsatzort noch von der Pforte zum Werksgebäud usw laufen musste oder ihm der Kunde erst nach der Umkleide gesagt hat das es keinen Einsatz gibt, dann kann er durchaus verlangen diese Zeit bezahlt zu bekommen.

Hallo,

es kommt auf die Zeitarbeitsfirma drauf an ob er Anspruch auf Leistungen hat oder nicht müsste vertraglich geregelt sein .

Aber in der Regel wird nur das gezahlt was gearbeitet wurde und wenn er nicht im Betrieb beschäftigt war hat er auch keinen Anspruch auf Bezahlung für diesen Tag außer es ist vertraglich anders geregelt :)

Schönen Abend noch

gar keinen hat nicht gearbeitet also gibt es auch kein Geld

Ich hatte schon mehrere solcher Situationen und habe nie eine Vergütung erhalten.